JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Diskriminierung wegen des Geschlechts
| Rechtsgebiete: | VTV Deutsche Welle, Richtlinie 200/78/EG, EG-Vertrag, GG, BAT |
| Schlagworte: | Betriebliche Altersversorgung, Hinterbliebenenrente, Witwen- und Witwerrente, Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Regelungslücke, Diskriminierung wegen des Geschlechts |
| Stichwort: | Diskriminierung wegen des Geschlechts |
| Leitsatz: | 1. § 13 VTV Deutsche Welle, welcher im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung dem "überlebenden Ehegatten" eine "Witwen- und Witwerrente" zubilligt, ist auf eingetragene Lebenspartner nicht entsprechend anwendbar. 2. Ein Verstoß gegen die Richtlinie 200/78/EG (Diskriminierung wegen der sexuellen Identität) liegt insoweit nicht vor. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 139/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, Rili 76/207/EWG, EG |
| Schlagworte: | Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung, verfassungswidrige Zweckbestimmung für Subvention im Haushaltsplan, Diskriminierung wegen des Geschlechts, Gleichberechtigungsgebot, Frauenförderung, Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung, unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Förderung der Betriebsgründung. |
| Stichwort: | Diskriminierung wegen des Geschlechts |
| Leitsatz: | 1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention. 2. Eine verfassungswidrige Zweckbestimmung im Haushaltsplan für eine im Übrigen nach Richtlinien zu vergebende Subvention ist im Rechtsstreit über die Vergabe der Subvention nicht bindend. 3. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 55.01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, Rili 76/207/EWG, EG |
| Schlagworte: | Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung, Diskriminierung wegen des Geschlechts, Gleichberechtigungsgebot, Frauenförderung, Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung, unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Förderung der Betriebsgründung. |
| Stichwort: | Diskriminierung wegen des Geschlechts |
| Leitsatz: | 1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention. 2. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 53.01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, Rili 76/207/EWG, EG |
| Schlagworte: | Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung, verfassungswidrige Zweckbestimmung für Subvention im Haushaltsplan, Diskriminierung wegen des Geschlechts, Gleichberechtigungsgebot, Frauenförderung, Maßnahmen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung, unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Förderung der Betriebsgründung. |
| Stichwort: | Diskriminierung wegen des Geschlechts |
| Leitsatz: | 1. Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für die Beurteilung einer Verpflichtungsklage auf Gewährung einer durch Richtlinien geregelten Subvention. 2. Eine verfassungswidrige Zweckbestimmung im Haushaltsplan für eine im Übrigen nach Richtlinien zu vergebende Subvention ist im Rechtsstreit über die Vergabe der Subvention nicht bindend. 3. Der Auftrag des Grundgesetzes an den Staat, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG), rechtfertigt es, Frauen bei der Förderung selbständiger Betriebsgründungen im Handwerk günstigere Bedingungen einzuräumen als Männern. Eine solche Bevorzugung bedarf nicht der Regelung durch Gesetz. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 54.01 | |
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