JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Direktzusage
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, GG, BGB |
| Schlagworte: | Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, Beitragspflicht der Arbeitgeber, Verfassungsmäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Durchführungswege, Kongruent rückgedeckte und verpfändete direkte Versorgungszusage |
| Stichwort: | Direktzusage |
| Leitsatz: | Erfolgt eine betriebliche Altersversorgung durch kongruent rückgedeckte unmittelbare Versorgungszusagen sind diese auch dann gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG beitragspflichtig, wenn die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer verpfändet sind. Darin liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeber unterscheidet die Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge hinsichtlich des Pflichtbeitrags zur Insolvenzsicherung sachgerecht danach, ob der Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch gegen einen vom Arbeitgeber unabhängigen Dritten auf Versorgungsleistungen hat. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 BV 08.118 | |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Schlagworte: | Nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL auf Grundlage einer Direktzusage des Arbeitgebers ausgezahltes Versorgungsguthaben als Arbeitslohn - Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen - Kein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers - Verfassungsrechtlich gebotene Vermeidung einer Doppelbesteuerung |
| Stichwort: | Direktzusage |
| Leitsatz: | Die Auszahlung eines Versorgungsguthabens, das nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL aufgrund einer Direktzusage des Arbeitgebers zur Sicherung der zugesagten Gesamtversorgung gebildet worden ist, führt neben zuvor lohnversteuerten Umlagezahlungen an die VBL zu Arbeitslohn. |
| Volltext: BFH - Urteil, VI R 16/07 | |
| Rechtsgebiete: | LO des Bochumer Verbandes, BetrAVG, BGB, UmwG, ZPO |
| Schlagworte: | Steuerliche Schäden durch verzögerte Anpassung |
| Stichwort: | Direktzusage |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 171/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Direktzusage |
| Leitsatz: | Geht ein Ehegatte in den vorzeitigen Ruhestand und wird ihm als Teil der Betriebsrente noch während der Ehezeit ein Ausgleichsbetrag zugesagt, der die mit dem vorzeitigen Rentenzugang einhergehende Kürzung seiner gesetzlichen Rente teilweise auffangen soll, so ist dieser Ausgleichsbetrag grundsätzlich im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen. |
| Volltext: BGH - Beschluss, XII ZB 208/05 | |
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