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Direktversicherung

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 BV 08.118 vom 20.07.2009

Rechtsgebiete:BetrAVG, GG, BGB
Schlagworte:Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, Beitragspflicht der Arbeitgeber, Verfassungsmäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Durchführungswege, Kongruent rückgedeckte und verpfändete direkte Versorgungszusage
Stichwort:Direktversicherung
Leitsatz:Erfolgt eine betriebliche Altersversorgung durch kongruent rückgedeckte unmittelbare Versorgungszusagen sind diese auch dann gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG beitragspflichtig, wenn die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer verpfändet sind. Darin liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeber unterscheidet die Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge hinsichtlich des Pflichtbeitrags zur Insolvenzsicherung sachgerecht danach, ob der Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch gegen einen vom Arbeitgeber unabhängigen Dritten auf Versorgungsleistungen hat.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 BV 08.118



BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 13 UF 93/08 vom 20.05.2009

Rechtsgebiete:SGB XII, BGB
Stichwort:Direktversicherung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 13 UF 93/08

LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 5 Sa 233/08 vom 03.03.2009

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Betrug, Direktversicherung, Kündigung, Schadensersatz
Stichwort:Direktversicherung
Leitsatz:1. Verspricht der Geschäftsführer einer später in die Insolvenz gefallenen GmbH dem bei der GmbH beschäftigten Arbeitnehmer, die GmbH werde den Wert einer zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Direktversicherung an den Arbeitnehmer auskehren, wenn dieser nur sein Einverständnis mit der Kündigung der Direktversicherung erkläre, ist dieses Versprechen nur dann betrügerisch, wenn der Geschäftsführer bereits bei Abgabe des Versprechens wusste, dass er das Versprechen nicht einhalten kann oder nicht einhalten will.

2. Zum Nachweis der betrügerischen Absicht reicht es nicht aus, wenn der Geschäftsführer nach Inanspruchnahme durch den Arbeitnehmer der GmbH erklärt, er hätte zu keinem Zeitpunkt vor gehabt, den Kapitalwert an den Arbeitnehmer auszuzahlen, wenn er diesen Standpunkt damit begründet, er habe zu keinem Zeitpunkt versprochen, den Kapitalwert auszuzahlen, und diese Auslegung der Vereinbarung zur Kündigung der Direktversicherung vertretbar ist.
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 5 Sa 233/08

LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 5 Sa 175/08 vom 03.03.2009

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Betrug, Direktversicherung, Kündigung, Schadensersatz
Stichwort:Direktversicherung
Leitsatz:Parallelentscheidung zur Entscheidung LAG Mecklenburg-Vorpommern 3. März 2009 - 5 Sa 233/08 -, die vollständig dokumentiert ist.
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 5 Sa 175/08


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