JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Direktive
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwVfG, AsylVfG 2007, QualifikationsRL |
| Stichwort: | Direktive |
| Leitsatz: | Derzeit sind im Iran auch solche zum Christentum konvertierte Muslime verfolgungsgefährdet, die - ohne eine missionierende Tätigkeit zu entfalten oder eine herausgehobene Leitungsfunktion inne zu haben - dort lediglich ihren christlichen Glauben ausüben und an öffentlichen Riten teilnehmen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 5 A 982/07.A | |
| Rechtsgebiete: | AusglLeistG, VwGO |
| Schlagworte: | Gewährung einer Ausgleichsleistung aus abgetretenem Recht für die Enteignung eines Rittergutes, Indizwirkung einer erheblichen Beihilfe für das nationalsozialistischen Systems i.R.e. längeren und nicht völlig untergeordneten hauptamtlichen Tätigkeit in einer Organisationseinheit der SS, Würdigkeitsprüfung i.R.d Ausgleichsleistungsgesetzes, Übereinstimmung zwischen der heutigen historischen Bewertung des nationalsozialistischen Systems und der besatzungsrechtlichen Einschätzung der Nachkriegszeit, Widerlegbarkeit einer Indizwirkung für erhebliches Vorschubleisten |
| Stichwort: | Direktive |
| Leitsatz: | Eine längere, nicht völlig untergeordnete hauptamtliche Tätigkeit in einer Organisationseinheit der SS, die der Verwirklichung spezifisch von der nationalsozialistischen Ideologie geprägter Ziele gedient hat, begründet eine tatsächliche Vermutung (Indizwirkung) dafür, dass durch ihre Ausübung dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet worden ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 15.08 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BImSchG, BNatSchG |
| Stichwort: | Direktive |
| Leitsatz: | 1. Im Rahmen der städtebaulichen Rechtfertigung kann eine Gemeinde die Ausweisung neuer Bauflächen auch maßgeblich darauf stützen, dass das Plangebiet in (noch) fußläufiger Entfernung von 700 m zu Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen sowie Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) liegt. 2. Bei der Entwicklung eines Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan (FNP) kann die Gemeinde auch auf bereits länger verfolgte planerische Zielsetzungen des FNP für ihre städtebauliche Entwicklung zurückgreifen, wenn sie sich aus aktueller Sicht weiterhin als tragfähig und mit ihrer Städtebaupolitik vereinbar erweisen. 3. Ein erheblicher baulicher Eingriff, der zur Anwendbarkeit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) führt, kann auch in der Ausweisung von Verkehrsflächen für einen neuen Kreisverkehr liegen, der den zusätzlichen Quell- und Zielverkehr eines neuen Baugebiets aufnehmen und auf das vorhandene Straßennetz verkehrstechnisch befriedigend verteilen soll. 4. Verkehrslärm, der gerade nicht auf der zu bauenden oder zu ändernden Strecke entsteht, wird von der 16. BImSchV nicht berücksichtigt. 5. Im Rahmen der planerischen Abwägung kann auch die Einspeisung planbedingten Zusatzverkehrs in eine vorhandene Straße zu berücksichtigen sein. 6. Der Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG ist nicht einschlägig, wenn lediglich planbedingter Zusatzverkehr - hier eines neuen Baugebiets - in vorhandene Straßen eingespeist wird, ohne dass eine planerische Neuzuordnung immissionsempfindlicher Wohnbauflächen einerseits und emissionsträchtiger Straßenflächen erfolgt. 7. Ist Folge der Planung eines neuen Baugebiets lediglich, dass zusätzlicher Ziel- und Quellverkehr in eine vorhandene Straße eingespeist wird, ohne dass mit einer weiter reichenden Verkehrsverlagerung innerhalb des bestehenden Straßennetzes zu rechnen ist, bedarf es keiner umfassenden Modellprognose zur Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen der Planung. 8. Zu den Anforderungen an spezielle artenschutzbezogene Ermittlungen bei der Aufstellung eines Bebauungsplans für ein neues Baugebiet. 9. Geben durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfungen und Erwägungen keinen Anlass zu weiteren Ermittlungen, gilt dies auch für die abwägende Abarbeitung des Folgenbeseitigungsprogramms der Eingriffsregelung. 10. Einflüsse auf den Verkehrswert des im Umfeld von Planvorhaben vorhandenen Grundeigentums stellen keinen eigenständigen Abwägungsposten dar. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 7 D 110/07 | |
| Rechtsgebiete: | FLärmSchG, LuftVG |
| Schlagworte: | Absturzrisiko, Alternativauswahl, Bedarfsermittlung, Flughafen Frankfurt Main, Fluglärm, Fluglärmgesetz, Fluglärmschutzgesetz, kommunale Belange, Landesplanung, Landesplanung und Planfeststellung, Luftschadstoffe, Luftverkehr, Planfeststellung, Störfallrisiko, Vogelschlag, wirtschaftliche Effekte |
| Stichwort: | Direktive |
| Leitsatz: | 1. Zum Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 für den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main 2. Die Vorschriften des Fluglärmschutzgesetzes in der Neufassung vom 1. Juni 2007 verstoßen weder gegen die Verfassung noch gegen Europäisches Recht. 3. Die Neufassung ist anwendbar, auch wenn Ausführungsverordnungen erst während des gerichtlichen Verfahrens erlassen worden sind. 4. § 2 Fluglärmschutzgesetz definiert die Schwelle der fachplanerischen Zumutbarkeit, bzw. Erheblichkeit von Fluglärm auch mit Wirkung für das Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung eines Flughafens. 5. Wird im Zusammenhang mit der zielförmigen Festlegung einer Vorrangfläche für die Erweiterung eines Flughafens auch ein Grundsatz zum Nachtlärmschutz in den Landesentwicklungsplan aufgenommen, kann dem durch die Begründung im Einzelnen die Funktion einer Abwägungsdirektive beigelegt werden, die es verbietet, planmäßige Flüge in der Kernzeit der Nacht zuzulassen. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 11 B 367/08.T | |
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