JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Diplompädagoge in Erziehungsberatungsstelle
| Rechtsgebiete: | BAT 1975, Anlage 1 a |
| Schlagworte: | Eingruppierung - Diplompädagoge in Erziehungsberatungsstelle |
| Stichwort: | Diplompädagoge in Erziehungsberatungsstelle |
| Leitsatz: | Leitsätze: Ein Dipompädagoge mit der "pädagogischen Diplomprüfung in der Studienrichtung Sozialpädagogik und Sozialarbeit" und mit dem erfolgreichen Abschluß der Ausbildung in Familientherapie, dem in einer Erziehungsberatungsstelle eines Landkreises einzelfallbezogene Klientenarbeit obliegt, hat keine seiner Hochschulbildung entsprechende Tätigkeiten auszuüben und fällt daher nicht unter die Fallgr. 1 a der VergGr. II der Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst, sondern ist in die Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst der Anlage 1 a zum BAT/VKA eingruppiert. Aktenzeichen: 4 AZR 688/98 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 8. September 1999 - 4 AZR 688/98 - I. Arbeitsgericht Offenbach - 4 Ca 537/94 - Urteil vom 6. Februar 1996 II. Landesarbeitsgericht Hessisches - 9 Sa 1406/96 - Urteil vom 27. Mai 1997 |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 688/98 | |
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