Konsekutiv im Sinne von §§ 1, 2 Abs. 2 des Hessischen Studienguthabengesetzes - StuGuG - vom 18. Dezember 2003 (GVBl. I, 516) ist ein Studiengang nur, soweit er im Rahmen eines Master- oder eines Diplom II-Studiengangs auf einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss gerichtet ist.