JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > dingliches
| Rechtsgebiete: | EntschG, SachenRBerG |
| Schlagworte: | Veräußerungserlös, erzielter, erzielter Veräußerungserlös, Auskehr eines erzielten Erlöses, Erlös aus einer Veräußerung, Nutzungserlös, Entschädigungsfonds, dingliches Nutzungsrecht, Nutzungsrecht, dingliches, Eigenheim, volkseigenes Grundstück, Grundstück, volkseigenes, redlicher Erwerb eines Nutzungsrechts, Erwerb, redlicher - eines Nutzungsrechts, Verkehrswert, "regelmäßiger Preis" im Sinne von § 68 SachenRBerG, "Komplettierungs-Kauf". |
| Stichwort: | dingliches |
| Leitsatz: | § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EntschG verpflichtet auch dann nur zur Abführung des tatsächlich erlangten Veräußerungs- bzw. Nutzungserlöses, wenn bei einem nach 1994 erfolgten "Komplettierungs-Kauf" (Hinzuerwerb eines früher volkseigenen Grundstücks durch den Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts hieran) ein Verfügungsberechtigter einen geringeren Veräußerungserlös als den Verkehrswert bzw. den hälftigen Bodenwert (§ 68 Abs. 1 SachenRBerG) erzielt hat. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 47.01 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, VwGO |
| Schlagworte: | Ausreisebedingter Gebäudeverkauf, unlautere Machenschaft, redlicher Erwerb, Gebäudeeigentum, Eigenheim, Nutzungsrecht, dingliches, Erbbaurecht, Erbengemeinschaft, Bestandskraft Berechtigtenfeststellung, Klageantrag Auslegung, Klagebegehren Bindung, Verfahrensfehler, Aufhebung Urteil, Zurückverweisung. |
| Stichwort: | dingliches |
| Leitsatz: | Leitsatz: Läßt sich ein dem Verwaltungsgericht unterlaufener Verfahrensfehler im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde durch Aufhebung des angegriffenen Urteils beseitigen, kann die abschließende Entscheidung durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts ergehen (im Anschluß an Beschluß vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 - Buchholz 310 § 133 VwGO <n.F.> Nr. 22). Beschluß des 7. Senats vom 25. Februar 1999 - BVerwG 7 B 281.98 - I. VG Chemnitz vom 27.05.1998 - Az.: VG 5 K 1356/95 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 281.98 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EGBGB, EV, GG, TreuhG, VwGO, VZOG |
| Schlagworte: | Klagebefugnis, Vermögenszuordnung und fehlende Klagebefugnis, Anwartschaftsrecht, dingliches, Finanzvermögen (MfS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und Finanzvermögen, Zuführung zu neuen sozialen oder öffentlichen Zwecken, Zweck, sozialer, sozialer Zweck, "Wegerwerb" eines Vermögensgegenstands aus Volksvermögen, Volksvermögen, Erwerb von - vor Zuordnung, Unwirksamkeit (eines Erwerbs i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG), Feststellung der Unwirksamkeit, Erwerb, Unwirksamkeit, Verfügungsbefugnis, entfallene - bei Vollendung einer Grundstücksveräußerung, Grundstücksveräußerung, "schwebende" im Beitrittszeitpunkt, Beitritt der DDR und "schwebende" Grundstücksveräußerung, gestreckter Erwerbstatbestand, Eintragung im Grundbuch, fehlende - zum Beitrittszeitpunkt, Grundbucheintragung, Gemeinde, Rat der Gemeinde, Kommunalverfassung (DDR), Verfügungsverbot, Veräußerungsverbot, Verbot, über volkseigenes Vermögen zu verfügen, Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz, Heilungsvorschrift, Heilungsvorschrift, Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz, "Stasi-Vermögen", NVA-Vermögen, Treuhandanstalt, unlautere Machenschaften, Machenschaften, unlautere, gutgläubiger Erwerb, Nichtigkeit (i.S.v. § 68 ZGB), Vermögenszuordnung und Übergang von Verbindlichkeiten, Verbindlichkeit, konkret auf den zugeordneten Vermögensgegenstand bezogene -, Eigentumsverschaffungsanspruch gegenüber Zuordnungsberechtigtem, Zuordnungsberechtigter und übergegangene Verbindlichkeit, "dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est". |
| Stichwort: | dingliches |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Zur Klagebefugnis von privaten Erwerbern gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid. 2. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG kann durch die Vermögenszuordnungsbehörde auch die Unwirksamkeit eines vor dem Beitritt der DDR (3. Oktober 1990) durch notariellen Veräußerungsvertrag eingeleiteten und nicht mehr durch Eintragung im Grundbuch vollendeten Erwerbs eines früher volkseigenen Grundstücks festgestellt werden. 3. Zum Verhältnis der Heilungsvorschriften in Art. 233 § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EGBGB zu Art. 233 § 2 Abs. 2 Satz 3 EGBGB. 4. Unter der Voraussetzung eines nach DDR-Recht gültigen Grundstücksveräußerungsvertrags kann trotz beitrittsbedingt entfallener Verfügungsbefugnis des Veräußerers die Vollendung des Erwerbs auch gegenüber dem Vermögenszuordnungsberechtigten beansprucht werden. Urteil des 3. Senats vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 35.97 - I. VG Berlin vom 09.07.1997 - Az.: VG 15 A 481.94 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 35.97 | |
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