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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 9.07 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:NS-VEntschG, EntschG
Schlagworte:Bemessungsgrundlage, Reinvermögensermittlung, Schätzung, Verbindlichkeiten, langfristige, dinglich gesicherte -, Entschädigung
Stichwort:dinglich gesicherte -
Leitsatz:In Fällen, in denen die Bemessungsgrundlage nach § 2 Satz 5 Teilsatz 1 NS-VEntschG i.V.m. § 4 Abs. 3 EntschG zu schätzen ist, gilt § 3 Abs. 4 EntschG entsprechend und findet nach Maßgabe von § 2 Satz 5 Teilsatz 3 NS-VEntschG Anwendung, wenn als Grundlage der Schätzung Erkenntnisse über Verbindlichkeiten im Sinne des § 3 Abs. 4 EntschG und die Zeit ihrer Entstehung vorhanden sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 9.07




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