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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10729/08.OVG vom 26.03.2009

Rechtsgebiete:BauGB, LBauO, 16. BImSchV
Schlagworte:Abwägungsgebot, Bebauungsplan, DIN-Norm, DIN-ISO 9613-2, Eigentumsbelange, Fläche für die Landwirtschaft, Gewerbegebiet, Gleichbehandlung, Gliederung, Heilung, IFSP, IFSP-Festsetzung, Inhaltsbestimmung, Lärmschutzbelange, Ortsrandstraße, Textfestsetzung, Umlegung, Verkehrslärm, Verkehrslärmimmissionsbelastung, Verkehrskreisel, Verkündung, Verkündungsfehler
Stichwort:DIN-Norm
Leitsatz:1. Wird in einem Bebauungsplan (hier: im Rahmen der Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP)) auf außerstaatliche Regelungen wie DIN-Normen verwiesen, ist es zur Wahrung der rechtsstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung erforderlich, diese Regelung nach Inhalt, Datum bzw. Ausgabe sowie der Stelle, an der sie eingesehen oder von der sie bezogen werden kann, genau zu bezeichnen, wenn der Regelungstext dem Bebauungsplan nicht als Anlage beigefügt wird (im Anschluss an das Senatsurteil vom 4. Juli 2006, NuR 2007, S. 31 f.).

2. Genügt der Bebauungsplan diesen Anforderungen nicht, so kann der Verkündungsfehler durch Ergänzung des Normtextes, erneute Ausfertigung und erneute Bekanntmachung des Bebauungsplans geheilt werden; einer erneuten Abwägung und eines erneuten Ratsbeschlusses bedarf es nicht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10729/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11785/03.OVG vom 31.03.2004

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, LBauO
Schlagworte:Baurecht, Bebauungsplan, Dorfgebiet, Landwirtschaft, Etikettenschwindel, Erforderlichkeit, Abwägung, Abwägungsfehler, Abwägungsmangel, Konfliktbewältigung, Gebot der Konfliktbewältigung, Abwägungsgebot, Lärmschutz, aktiver Lärmschutz, Lärmschutzwall, Lärmschutzwand, Lärmschutzbebauung, Riegelbebauung, zeitlicher Vorrang, Verkündung, Normverkündung, Verweisung, statische Verweisung, technische Baubestimmung, Verkündungsblatt, Ministerialblatt, DIN-Norm, Rechtsnorm, Bestimmtheit, passiver Lärmschutz
Stichwort:DIN-Norm
Leitsatz:Verweist eine Textfestsetzung eines Bebauungsplan auf eine DIN-Norm, ohne deren Datum und Fundstelle zu benennen, so genügt dies den Anforderungen an die Verkündung des Bebauungsplanes, wenn die DIN-Norm durch Verwaltungsvorschrift gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 LBauO als technische Baubestimmung eingeführt worden ist und ihr Datum und ihre Fundstelle im Ministerialblatt veröffentlicht sind.

§ 9 BauGB bietet keine Handhabe, um die zeitlich vorrangige Verwirklichung einer sogen. Lärmschutz- oder Riegelbebauung vor der schutzbedürftigen Bebauung sicherzustellen. Ein Bebauungsplan, der eine derartige Bebauung als Mittel des aktiven Lärmschutzes vorsieht, genügt daher dem Gebot der Konfliktbewältigung grundsätzlich nur dann, wenn er vorsorglich zugleich für die schutzbedürftige Bebauung Festsetzungen zum passiven Lärmschutz trifft, die die Zumutbarkeit der Lärmbelastung bei fehlender Lärmschutzbebauung sicherstellen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11785/03.OVG

OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 7/99 vom 11.02.2000

Schlagworte:Mangel, Baumangel, Werkmangel, DIN, DIN-Norm
Stichwort:DIN-Norm
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 19 U 7/99


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