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Digitaler Wahlstift

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 S 2852/08 vom 28.07.2009

Rechtsgebiete:ApoG, AMG, ApBetrO
Schlagworte:Apotheker, Medi-Terminal, Arzneimittel, Apothekenpersonal, Beratung und Information, Verschreibung
Stichwort:Digitaler Wahlstift
Leitsatz:1. Der Einsatz eines Medi-Terminals zur Ausgabe von Arzneimitteln durch einen mit dem Kunden nur über Bild- und Tonleitung verbundenen Apotheker als Zusatzangebot einer bestehenden und in ihren Öffnungszeiten unveränderten Apotheke stellt neben der Zulassung eines "Autoschalters" und des Versandhandels mit Arzneimitteln eine weitere Modi¤fikation des gesetzgeberischen Leitbildes des "Apothekers in seiner Apotheke" dar.

2. Diese Modifikation ist auch ohne gesetzgeberische Maßnahme mit Sinn und Zweck der einschlägigen apothekenrechtlichen Normen insbesondere auch zur Kundenberatung und -Information und dem einzusetzenden Apothekenpersonal vereinbar, soweit die Ausgabe des Arzneimittels nicht auf der Vorlage einer Verschreibung beruht.

3. Die Abgabe von verschreibungspflichtigen oder verschriebenen Arzneimitteln ist dagegen über ein Medi-Terminal, das eine Bild- und Tonübertragung zwischen dem abgebenden Apotheker und dem Kunden herstellt, nicht zulässig. Entgegen § 17 Abs. 5 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 ApBetrO fehlt die erforderliche unmittelbare handschriftliche Abzeichnung des für die Ausgabe des Arzneimittels Verantwortlichen auf der Verschreibung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 2852/08



BGH – Urteil, XaZR 138/05 vom 18.06.2009

Rechtsgebiete:IntPatÜbkG, EPÜ
Stichwort:Digitaler Wahlstift
Leitsatz:a) Maßgeblicher Fachmann für die Entwicklung eines Fischbissanzeigers ist ein Konstrukteur mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Entwicklung von Angelgeräten und nicht ein Angler.

b) Bei der Beurteilung des Naheliegens eines patentgeschützten Gegenstands kann nicht stets der "nächstkommende" Stand der Technik als alleiniger Ausgangspunkt zugrunde gelegt werden. Die Wahl eines Ausgangspunkts (oder auch mehrerer Ausgangspunkte) bedarf vielmehr einer besonderen Rechtfertigung, die in der Regel aus dem Bemühen des Fachmanns abzuleiten ist, für einen bestimmten Zweck eine bessere - oder auch nur eine andere - Lösung zu finden, als sie der Stand der Technik zur Verfügung stellt (vgl. BGHZ 179, 168 Tz. 51 - Olanzapin). Für ein ausschließliches Abstellen auf einen "nächstkommenden" Stand der Technik bietet auch das Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) vom 5. Oktober 1973 (BGBl. 1976 II 649) keine Grundlage.
Volltext: BGH - Urteil, XaZR 138/05

BAG – Beschluss, 3 AZB 93/08 vom 15.04.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Weiterbeschäftigungspflicht, Zwangsvollstreckung
Stichwort:Digitaler Wahlstift
Leitsatz:1. Ein in einem Kündigungsschutzverfahren ausgeurteilter Weiterbeschäftigungsanspruch ist hinreichend bestimmt, wenn die Art der ausgeurteilten Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel ersichtlich ist.

2. Im Zwangsvollstreckungsverfahren können gegen die Zwangsvollstreckung Gründe, aus denen die Beschäftigung des Vollstreckungsgläubigers unmöglich sein soll, nicht angeführt werden, soweit sie bereits Gegenstand des Erkenntnisverfahrens bis zum Erlass des Titels waren.
Volltext: BAG - Beschluss, 3 AZB 93/08

EUGH – Urteil, C-202/07 P vom 02.04.2009

Rechtsgebiete:EG
Schlagworte:Rechtsmittel - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Markt für Breitband-Internetzugangsleistungen - Verdrängungspreise - Verlustausgleich - Anpassungsrecht
Stichwort:Digitaler Wahlstift
Volltext: EUGH - Urteil, C-202/07 P


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