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Dienstzimmer

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 659/08 vom 27.11.2008

Rechtsgebiete:GG, LBG
Schlagworte:Dienstzimmer, Lehrer, Fürsorgepflicht, Ermessen, Wesenskern, Häusliches Arbeitszimmer, Werbungskosten, Gleichbehandlung
Stichwort:Dienstzimmer
Leitsatz:Zur Frage, ob ein Lehrer verlangen kann, dass sein Dienstherr ihm einen räumlich abgegrenzten und sachgemäß ausgestatteten Arbeitsplatz an der Schule zur Verfügung stellt.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 659/08



BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 C 23.06 vom 31.01.2008

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Dienstunfall, in Ausübung des Dienstes, infolge des Dienstes, Kausalzusammenhang, Risikobereich, Dienstzimmer, häusliches Arbeitszimmer, Dienstzeit, Dienstgebäude, Abgrenzungskriterien
Stichwort:Dienstzimmer
Leitsatz:Jedenfalls in den Fällen, in denen der Beamte die Wahl hat, ob er die dienstliche Tätigkeit in einem vom Dienstherrn hierfür vorgehaltenen Dienstzimmer oder andernorts (etwa im häuslichen Arbeitszimmer) ausüben will, kommt Dienstunfallschutz nur dann in Betracht, wenn der Unfall umgebungsunabhängig seine wesentliche Ursache in einer dienstlichen Verrichtung hat. Dabei ist maßgeblich, ob die den Unfall auslösende konkrete Tätigkeit bei objektiver Betrachtung typischerweise zu den Dienstaufgaben des Beamten gehört.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 C 23.06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 634/06 vom 30.06.2006

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Einstweilige Anordnung, Dienstzimmer, Innerdienstliche Spannungen, Organisationsmaßnahme, Ermessen, Rückgängigmachung
Stichwort:Dienstzimmer
Leitsatz:Zum Organisationsermessen des Dienstherrn bei der Zuteilung von Dienstzimmern.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 634/06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 582/04 vom 02.05.2005

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Normenkontrolle, Bebauungsplan, Antragsbefugnis, Einbeziehungsinteresse, Willkür, Planentwurf, Öffentliche Auslegung, Dienstzimmer
Stichwort:Dienstzimmer
Leitsatz:1. Die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag, mit dem der Antragsteller
das Ziel verfolgt, die Einbeziehung seines Grundstücks in den Geltungsbereich eines Bebauungsplans zu erreichen, ist gegeben, wenn objektive Anhaltspunkte für eine willkürliche Nichteinbeziehung ersichtlich sind (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 7.9.1994 - 3 S 1648/92 - VBlBW 1995, 204 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 30).

2. Die von § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans mit der Begründung verlangt, dass jeder Interessierte ohne weiteres, d. h. ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann. Diesen Anforderungen ist nicht genügt, wenn die Unterlagen auf einem Aktenschränkchen in einem Dienstzimmer der Gemeinde bereitgehalten werden, das für Dritte nicht frei zugänglich ist (im Anschluss an das Normenkontrollurteil des Senats vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 1999, 178 = PBauE § 3 BauGB Nr. 24).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 582/04


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