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Dienstwagen mit Privatnutzung

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LAG-KOELN – Beschluss, 2 Ta 330/02 vom 05.11.2002

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Einstweilige Verfügung, Dienstwagen mit Privatnutzung, Entzug bei Kündigung
Stichwort:Dienstwagen mit Privatnutzung
Leitsatz:Eine einstweilige Verfügung auf Gestellung eines Dienstwagens zur (ausschließlich) privaten Nutzung scheitert regelmäßig am Verfügungsgrund, da es dem Arbeitnehmer zumutbar ist selbst für Ersatz zu sorgen und die Kosten im Wege des Schadensersatzes durchzusetzen.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 Ta 330/02




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