JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Dienstwagen
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO, BGB |
| Stichwort: | Dienstwagen |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 6 Ta 46/01 | |
| Rechtsgebiete: | MuSchG, SGB V, SGB IV, ArbGG, BGB |
| Schlagworte: | Dienstwagen, Privatnutzung, Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums |
| Stichwort: | Dienstwagen |
| Leitsatz: | 1. Das dem Arbeitnehmer eingeräumte Recht zur privaten Nutzung eines Dienstwagens ist Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts. 2. Im Fall der Erkrankung des Arbeitnehmers endet das Recht zur Privatnutzung - vorbehaltlich einer abweichenden Parteivereinbarung - mit dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums (entgegen LAG Berlin-Brandenburg 19.02.2007 - 10 Sa 2171/06 - juris und im Anschluss an LAG Köln 29.11.1995 - 2 Sa 843/95 - LAGE Nr. 8 zu § 616 BGB). Der Vereinbarung eines entsprechenden Widerrufsvorbehalts bedarf es nicht. |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 15 Sa 25/09 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Firmenwagen, Formularvertrag |
| Stichwort: | Dienstwagen |
| Leitsatz: | Unwirksamkeit einer Formularregelung über die Verpflichtung des Arbeitnehmers, bei Ende des Arbeitsvertrages den Leasingvertrag über einen Firmenwagen bei seinem neuen Arbeitgeber einzubringen, einen Mitarbeiter zu finden, der firmenwagenberechtigt ist und sein Fahrzeug übernehmen möchte, oder den Vertrag auf eigene Kosten aufzulösen. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 901/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Schlagworte: | Betriebsübergang und Kündigung |
| Stichwort: | Dienstwagen |
| Leitsatz: | Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob ein Arbeitnehmer noch längere Zeit nach einem vollzogenen Betriebsübergang dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses kann, wenn die Information nach § 613 a Abs.5 BGB unzureichend war. Hierzu vorgreiflich war zu prüfen, ob die vom Betriebsveräußerer den Mitarbeitern im konkreten Fall erteilte Information den Anforderungen des § 613 a Abs. 5 BGB entsprochen hat. Dies wurde verneint. Weiterhin streitgegenständlich war die soziale Rechtfertigung der vom Betriebsübernehmer ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung, deren Unwirksamkeit festgestellt wurde, weil eine anderweitige Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bestanden hätte. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 499/08 | |
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