JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Dienstvorgesetzter
| Rechtsgebiete: | GG, BDG, VwGO |
| Schlagworte: | Behördliches Disziplinarverfahren, Einleitungsvermerk, Dienstvorgesetzter, Dienstpflicht zur unverzüglichen Einleitung nach Kenntnis vom Verdacht eines Dienstvergehens, Ermittlungen vor Verfahrenseinleitung, Schutzfunktion des Disziplinarverfahrens, Inhalt der Disziplinarklageschrift, Bestimmung der Disziplinarmaßnahme durch Gesamtwürdigung, Regeleinstufung, erhebliche Verzögerung der Verfahrenseinleitung als mildernder Umstand |
| Stichwort: | Dienstvorgesetzter |
| Leitsatz: | Die wirksame Einleitung des behördlichen Disziplinarverfahrens gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BDG setzt voraus, dass der Einleitungsvermerk inhaltlich eindeutig ist und dem Dienstvorgesetzten als Verfasser zugeordnet werden kann. Der Dienstvorgesetzte hat die Dienstpflicht, das behördliche Disziplinarverfahren unverzüglich einzuleiten, sobald ihm ein Verdacht im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 BDG bekannt wird. Die längere Untätigkeit des Dienstvorgesetzten entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 BDG ist regelmäßig als mildernder Umstand bei der Bemessung einer pflichtenmahnenden Disziplinarmaßnahme gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG zu berücksichtigen, wenn der Beamte über die disziplinarrechtliche Relevanz seines Verhaltens im Unklaren gelassen wurde und er bei rechtzeitiger Einleitung des behördlichen Disziplinarverfahrens voraussichtlich keine weiteren Dienstpflichtverletzungen begangen hätte. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 63.08 | |
| Rechtsgebiete: | HBG, HessVwVfG |
| Schlagworte: | Beteiligung, Dienstunfähigkeit, Dienstvorgesetzter, Feststellung, vereinfacht, Verfahrensfehler, Zurruhesetzung |
| Stichwort: | Dienstvorgesetzter |
| Leitsatz: | Ein vereinfachtes Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nach § 52 Abs. 1 HBG leidet nicht an einem besonders schwerwiegenden Verfahrensfehler, wenn der unmittelbare Dienstvorgesetzte am Verfahren beteiligt war, aber keine aktenkundige Feststellung zur Dienstfähigkeit des Beamten getroffen hat. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 UE 1357/04 | |
| Rechtsgebiete: | LBG, UG, UKG |
| Schlagworte: | Krankenversorgung, Aufgabenentbindung, Statusrechtliches Amt, Amtsgemäße Verwendung, Dienstaufgabe, Universitätsprofessor, BBeamtenrechtliche Entscheidun, Dienstvorgesetzter, Personal- und Wirtschaftsverwaltung |
| Stichwort: | Dienstvorgesetzter |
| Leitsatz: | Das Universitätsklinikum ist nicht befugt, einen Universitätsprofessor von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Krankenversorgung gänzlich zu entbinden, wenn dieser Aufgabenbereich einen Bestandteil des dem Universitätsprofessor übertragenen Amtes im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinne bildet. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 760/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BBesG, LVG, LStuVO, LStuVO-ZustVO |
| Schlagworte: | Normenkontrollantrag, Verwaltungsvorschriften, Antragsfrist, Antragsbefugnis, Leistungsstufe, Leistungsfeststellung, Zuständigkeit, Dienstvorgesetzter, Schulleiter, Abordnung |
| Stichwort: | Dienstvorgesetzter |
| Leitsatz: | 1. In der äußeren Form von Verwaltungsvorschriften erlassene Vorschriften unterliegen in der Regel nicht der Normenkontrolle nach § 47 VwGO. 2. Es ist sachgerecht, nach § 1 Abs. 1 a LStuVO-ZustVO bei Lehrern an Schulen und Schulkindergärten neben der Zuständigkeit für die Festsetzung der Leistungsstufen der ihnen unterstellten Lehrer und für die Feststellung der Aufstiegshemmung auch die Zuständigkeit für die aktuelle Leistungsfeststellung abweichend von § 6 Abs. 1 Satz 1 LStuVO den Schulleitern zu übertragen. Dies gilt auch für die Regelung in § 1 Abs. 2 LStuVO-ZustVO, wonach bei Abordnungen solcher Lehrer zu einer anderen Dienststelle der Schulleiter der Stammschule zuständig ist. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 1661/01 | |
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