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Dienstvertrag

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 3 AZR 640/07 vom 21.04.2009

Versorgungsordnungen, die für Entgeltbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze West höhere Leistungen der betrieblichen Altersversorgung als für Bestandteile bis zu dieser Grenze vorsehen, tragen dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf Rechnung. Sie sind für Fälle, in denen der Arbeitnehmer tatsächlich auch unter Geltung der Beitragsbemessungsgrenze Ost arbeitet, ergänzend auszulegen. Es ist dann bei Anwendung der Rentenformel statt der Beitragsbemessungsgrenze West ein nach zeitlichen Anteilen gewichteter Wert zwischen den beiden Beitragsbemessungsgrenzen zugrunde zu legen.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 U 26/08 vom 30.05.2008

Ein Vertrag, über die Reinigung und Kontrolle der Kundensanitäranlagen eines Einkaufszentrum gegen Zahlung eines monatlichen Betrages für die Nutzung der Toilettenräume bei gleichzeitigem Einbehalt des Trinkgeld ist als atypischer Pachtvertrag zu qualifizieren.

BAG – Urteil, 8 AZR 593/06 vom 25.10.2007

Der Arbeitgeber haftet nach § 278 BGB für Schäden, die einer seiner Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass ihn sein Vorgesetzter schuldhaft in seinen Rechten verletzt.

BAG – Urteil, 9 AZR 170/07 vom 16.10.2007

1. Die für das Führen von Lastkraftwagen nach § 2 FPersV erforderliche Fahrerkarte ist kein vom Arbeitgeber zu beschaffendes Betriebsmittel.

2. Beantragt ein als Kraftfahrer beschäftigter Arbeitnehmer auf Aufforderung seines Arbeitgebers bei der zuständigen Behörde nach § 4 FPersV die Ausstellung der Fahrerkarte, so besteht kein Anspruch, entsprechend § 670 BGB den Ersatz der Kosten verlangen zu können, die im Zusammenhang mit der Beschaffung der Fahrerkarte entstehen.

BAG – Urteil, 8 AZR 772/06 vom 16.05.2007

Nach § 113 Satz 3 InsO ist der durch die vorzeitige Kündigung des Insolvenzverwalters nach § 113 Satz 1 und 2 InsO entstandene Schaden zu ersetzen. Im Falle vereinbarter Unkündbarkeit ist dieser Schadensersatzanspruch als Verfrühungsschaden auf die ohne die vereinbarte Unkündbarkeit maßgebliche längste ordentliche Kündigungsfrist beschränkt.

BAG – Beschluss, 5 AZB 43/06 vom 17.01.2007

Die Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde muss in nicht verkündeten Beschlüssen des Landesarbeitsgerichts nicht in die Beschlussformel aufgenommen werden, sondern kann auch in den Gründen erfolgen.

BAG – Beschluss, 5 AZB 36/06 vom 08.11.2006

Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und einer privaten Einrichtung als Leistungserbringerin aus dem Rechtsverhältnis der im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten gem. § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II sind die Sozialgerichte zuständig (§ 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG).

BAG – Urteil, 5 AZR 706/05 vom 08.11.2006

1. Durch die Vereinbarung und Behandlung des Rechtsverhältnisses als freie Mitarbeit wird beim Dienstverpflichteten ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen. Erweist sich die Zusammenarbeit später als Arbeitsverhältnis, ist das Vertrauen des Arbeitnehmers grundsätzlich schützenswert.

2. Erhebt der Mitarbeiter Klage und macht die Einordnung des Rechtsverhältnisses als Arbeitsverhältnis geltend, muss er sich abschließend erklären, für welche Zeit er von einem Arbeitsverhältnis ausgeht. Nur insoweit braucht er mit einer Rückabwicklung zu rechnen. Mit der zwingend gebotenen Festlegung ist der Verzicht auf eine Geltendmachung der Arbeitnehmereigenschaft für weiter zurückliegende Zeiträume verbunden.

BAG – Urteil, 7 AZR 515/05 vom 26.07.2006

Die Befristung eines Arbeitsvertrags im Anwendungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien - AVR - des Diakonischen Werkes der EKD in der ab 1. Oktober 2002 geltenden Fassung der Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg kann auch dann auf § 14 Abs. 2 TzBfG gestützt werden, wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich angegeben ist, dass es sich um eine Befristung ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG handelt. Das in § 5 Abs. 5 Unterabs. 1 Satz 2 AVR bestimmte Zitiergebot, wonach der Grund für die Befristung im Dienstvertrag anzugeben ist, bezieht sich nur auf die in § 5 Abs. 5 Unterabs. 1 Satz 1 AVR genannten Befristungsgründe (Wunsch des Arbeitnehmers, sachliche Gründe iSv. § 14 Abs. 1 TzBfG), nicht auf die Rechtfertigung der Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG.

BAG – Urteil, 5 AZR 277/06 vom 12.07.2006

Der Ausschluss des Rechts zur fristlosen Kündigung ohne wichtigen Grund nach § 627 BGB setzt voraus, dass der Dienstverpflichtete sowohl in einem dauernden Dienstverhältnis steht als auch feste Bezüge erhält. Ein dauerndes Dienstverhältnis liegt bei einem auf ein Jahr befristeten Dienstvertrag vor, wenn eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses nach den Umständen objektiv möglich erscheint.

BAG – Urteil, 5 AZR 592/05 vom 14.06.2006

In dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags durch einen angestellten Mitarbeiter liegt im Zweifel die konkludente Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses. Nach dem Willen der vertragschließenden Parteien soll regelmäßig neben dem Dienstverhältnis nicht noch ein Arbeitsverhältnis ruhend fortbestehen. Eine andere Auslegung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, für die zumindest deutliche Anhaltspunkte vorliegen müssen.

BAG – Urteil, 2 AZR 614/04 vom 24.11.2005

Ist in einer GmbH & Co. KG ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer der persönlich haftenden GmbH aufgestiegen und wird dann als Geschäftsführer abberufen, so lebt das alte Arbeitsverhältnis in der Regel nicht wieder auf.

Vereinbaren die Parteien jedoch nach der Kündigung des Geschäftsführervertrages eine Weiterbeschäftigung des Betreffenden -ohne wesentliche Änderung seiner Arbeitsaufgaben - im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, so lässt dies mangels abweichender Vereinbarungen regelmäßig auf den Parteiwillen schließen, die Beschäftigungszeit als Geschäftsführer auf das neu begründete Arbeitsverhältnis anzurechnen.

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 189/05 vom 19.09.2005

Das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist trotz der Bezeichnung des Vertrags als "Freier Mitarbeitervertrag" zu bejahen, wenn die Mitarbeiterin Dienste schuldet, ihr die einzelnen Aufgaben zugewiesen werden, ihre Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern koordiniert wird und sie an einem bestimmten Ort eingesetzt wird, wo sie die dort geltenden Bürozeiten zu beachten hat.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 C 5.04 vom 07.04.2005

Scheidet ein Beamter auf eigenen Antrag aus dem Dienstverhältnis aus, so ist eine vertragliche Zusage seines bisherigen Dienstherrn unwirksam, ihm nach Beendigung der bei einem Dritten im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis geleisteten Dienste eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zu gewähren.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LB 4072/01 vom 10.03.2005

Zu den Voraussetzungen für die gesetzlich nach § 28 a Abs. 1 Nr. 1 NNatSchG geschützten Biotoptypen "Sumpf" und "binsenreiche Nasswiese"

BAG – Beschluss, 7 ABR 56/03 vom 13.10.2004

Sind mehrere Gesellschafter an mehreren Unternehmen paritätisch beteiligt , so dass sie die Gemeinschaftsunternehmen nur gemeinsam iSd. §§ 15 ff. AktG beherrschen können, kommt die Bildung eines Konzernbetriebsrats bei der gesamten Unternehmensgruppe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG iVm. § 18 Abs. 1 AktG nicht in Betracht. Denn die Gemeinschaftsunternehmen bilden jeweils im Verhältnis zu jedem Gesellschafter als herrschendem Unternehmen einen Konzern (mehrfache Konzernbildung). Damit kann grundsätzlich nur bei jedem der herrschenden Unternehmen ein Konzernbetriebsrat gebildet werden.

BAG – Urteil, 6 AZR 567/03 vom 23.09.2004

1. Der Arbeitgeber kann die Lage der Arbeitszeit gemäß § 106 Satz 1 GewO nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit hierüber keine vertraglichen oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen getroffen sind. Die Grenzen billigen Ermessens sind gewahrt, wenn der Arbeitgeber bei der Bestimmung der Zeit der Arbeitsleistung nicht nur eigene, sondern auch berechtigte Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigt hat. Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers hat er Rücksicht zu nehmen, soweit einer vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.

2. Erfordert die Verteilung der Arbeitszeit eine personelle Auswahlentscheidung des Arbeitgebers zwischen mehreren Arbeitnehmern, finden die Grundsätze zur sozialen Auswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung keine Anwendung.

BAG – Urteil, 8 AZR 350/03 vom 22.07.2004

Steht ein Betriebsübergang bereits auf Grund anderer Kriterien fest, ist der Übergang der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer Rechtsfolge und nicht zwingende Voraussetzung eines Betriebsübergangs. Der Nichtübernahme von Personal kann grundsätzlich nur bei betriebsmittelarmen Betrieben den Tatbestand des Betriebsübergangs ausschließende Bedeutung zukommen.

BAG – Urteil, 3 AZR 297/03 vom 20.04.2004

Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG gelten die §§ 1 bis 16 entsprechend für Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, wenn ihnen Leistungen der Altersversorgung "aus Anlaß ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen" zugesagt worden sind. Das gilt jedoch nur dann, wenn die Tätigkeit auf Grund von vertraglichen Beziehungen zwischen dem Begünstigten und dem Unternehmen erbracht wird. Es reicht nicht aus, dass sie diesem wirtschaftlich zugute kommt.

BAG – Urteil, 8 AZR 196/03 vom 04.03.2004

1. Zwar sind Vertragsstrafenabreden in Formularverträgen nach § 309 Nr. 6 BGB generell unzulässig; in formularmäßigen Arbeitsverträgen folgt aus der angemessenen Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 Satz 2 1. Halbsatz BGB jedoch die grundsätzliche Zulässigkeit von Vertragsstrafenabreden. Die Unwirksamkeit solcher Vereinbarungen kann sich aber auf Grund einer unangemessenen Benachteiligung ergeben (§ 307 Abs. 1 BGB).

2. Ist eine Vertragsstrafe in einem Formulararbeitsvertrag zu hoch, kommt eine geltungserhaltende Reduktion grundsätzlich nicht in Betracht.

BAG – Urteil, 2 AZR 667/02 vom 11.12.2003

1. Auf Pflichtverletzungen beruhende Minderleistungen des Arbeit-nehmers können geeignet sein, eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen zu rechtfertigen.

a) Der Arbeitnehmer muss unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeiten.

b) Kennt der Arbeitgeber lediglich die objektiv messbaren Arbeits-ergebnisse, so genügt er im Kündigungsschutzprozess seiner Darle-gungslast, wenn er Tatsachen vorträgt, aus denen ersichtlich ist, dass die Leistungen des Arbeitnehmers deutlich hinter denen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückbleiben, also die Durchschnittsleistung erheblich unterschreiten. Alsdann ist es Sache des Arbeitnehmers, hierauf zu entgegnen, zB darzulegen, warum er mit seiner deutlich unterdurchschnittlichen Leistung dennoch seine persönliche Leistungsfähigkeit ausschöpft. Trägt der Arbeitnehmer derartige Umstände nicht vor, gilt das schlüssige Vorbringen des Arbeitgebers als zugestanden (§ 138 Abs. 3 ZPO). Es ist dann davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer seine Leistungsfähigkeit nicht ausschöpft.

2. Eine personenbedingte Kündigung wegen Minderleistungen setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer gegen die subjektiv zu bestimmende Leistungspflicht verstößt. Es kommt darauf an, ob die Arbeitsleistung die berechtigte Erwartung des Arbeitgebers von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen in einem Maße unterschreitet, dass ihm ein Festhalten an dem (unveränderten) Arbeitsvertrag unzumutbar wird.

BAG – Beschluss, 2 ABR 48/02 vom 28.08.2003

1. Die Kündigung eines als Tendenzträger beschäftigten Betriebsratsmitglieds aus tendenzbezogenen Gründen bedarf nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 Abs. 1 BetrVG. Der Betriebsrat ist nur nach § 102 BetrVG anzuhören.

2. Eine von einer politischen Partei getragene politische Stiftung ist auf Grund der von ihr verfolgten allgemeinen politischen Zielsetzung grundsätzlich als ein Tendenzunternehmen iSd. § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG anzusehen.

BAG – Urteil, 8 AZR 654/01 vom 13.02.2003

Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers geht nicht nach § 613 a BGB auf einen Betriebserwerber über. § 613 a BGB erfaßt nur Arbeitsverhältnisse.

BAG – Urteil, 4 AZR 73/01 vom 13.11.2002

Es bedarf eines (auch) säkular wirkenden Rechtsaktes, wenn anstelle der im Arbeitsvertrag mit einem katholischen Bistum in Bezug genommenen benannten KODA-Regelungen die Regelungen einer anderen KODA anwendbar sein sollen.

BAG – Urteil, 5 AZR 330/01 vom 06.11.2002

Richtet sich die arbeitsvertragliche Vergütung eines Angestellten nach "der jeweiligen Besoldung eines entsprechenden Beamten" einer bestimmten Besoldungsgruppe, ergibt sich die Höhe der Vergütung aus der jeweiligen im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz. Die Bildung einer Versorgungsrücklage auf Grund von § 14 a BBesG hat hierauf keinen Einfluß.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 1 U 107/02 vom 11.10.2002

Auch wenn die (formular)vertragliche Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe eines privaten Internatsschulvertrages (hier: positives Drogentestergebnis) unwirksam ist, so sind diese inhaltlich bei der gemäß § 626 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung der Interessen beider Vertragsteile doch berücksichtigungsfähig.

OLG-CELLE – Urteil, 11 U 307/01 vom 29.08.2002

1. Ein Support-Vertrag zur Veräußerung von Gewerbegrundstücken hat Dienste höherer Art zum Gegenstand

2. Eine außerordentliche Kündigung eines solchen Vertrages kann nicht ohne Abmahnung erfolgen, wenn eine vermeintliche Pflichtverletzung neue geringe Auswirkungen hatte, die durch Klarstellungen beider Vertragspartner rückgängig gemacht werden konnten.

OLG-CELLE – Urteil, 1 U 15/02 vom 26.08.2002

Zur Bindungswirkung von Krankenhausverträgen, die ein Ehegatte im Namen des anderen, die Krankenhausleistungen in Anspruch nehmenden, Ehegatten abschließt.

BAG – Urteil, 8 AZR 574/01 vom 08.08.2002

Der Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2 BGB setzt ein Auflösungsverschulden mit dem Gewicht eines wichtigen Grundes voraus. Auf die Form der Vertragsbeendigung kommt es nicht an.

BAG – Urteil, 10 AZR 513/01 vom 31.07.2002

Der Wortlaut einer allgemeinen Ausgleichsklausel in einem gerichtlichen Vergleich, wonach mit der Erfüllung der Vereinbarung sämtliche Ansprüche "hinüber und herüber" aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abgegolten und ausgeglichen sein sollen, umfaßt auch Ansprüche aus einem vertraglichen Wettbewerbsverbot. Aus weiteren Umständen wie dem Zustandekommen der Vereinbarung oder dem nachvertraglichen Verhalten kann sich ergeben, daß die Parteien ein Wettbewerbsverbot dennoch aufrechterhalten bzw. nicht auf Ansprüche daraus verzichten wollen.

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