JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Dienstverhältnis eines Vertretungsprofessors an einer nordrhein-westfälischen Hochschule
| Rechtsgebiete: | TzBfG, HG NRW |
| Schlagworte: | Dienstverhältnis eines Vertretungsprofessors an einer nordrhein-westfälischen Hochschule |
| Stichwort: | Dienstverhältnis eines Vertretungsprofessors an einer nordrhein-westfälischen Hochschule |
| Leitsatz: | 1. Der Bestand eines Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Abschlusses eines befristeten Arbeitsvertrags und darüber hinaus bis zum vereinbarten Befristungsende ist Voraussetzung für die Feststellung nach § 17 Satz 1 TzBfG, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die streitbefangene Befristungsabrede beendet worden ist (vgl. zu § 4 Satz 1 KSchG a. F. BAG 27.09.2001 - 2 AZR 389/00 - EzA § 322 ZPO Nr. 13). 2. Sieht das Hochschulrecht , wie hier § 49 Abs. 3 HG NRW, keine Bindung im Hinblick auf die dienstrechtliche Gestaltung für eine Vertretungsprofessur vor, ist sowohl der Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages als auch die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zulässig (wie BAG 25.02.2004 - 5 AZR 62/03 - für das thüringische Hochschulrecht). |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 544/04 | |
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