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Dienstvereinbarung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10171/09.OVG vom 19.06.2009

Rechtsgebiete:DRiG, SUrlVO, AZV, TVöD
Schlagworte:Beamter, Bundesbeamter, ehrenamtlicher Richter, Ehrenamt, öffentliches Ehrenamt, Sitzung, Sitzungszeit, Gericht, Arbeitsleistung, Arbeitszeit, Freistellung, gleitende Arbeitszeit, Gleitzeit, Kernarbeitszeit, Regelarbeitszeit, regelmäßige Arbeitszeit, Arbeitszeitkonto, Arbeitszeitgutschrift, Sonderurlaub, Dienstvereinbarung, Dienststelle
Stichwort:Dienstvereinbarung
Leitsatz:Der als ehrenamtlicher Richter tätige Beamte hat gemäß § 45 Abs. 1 a Satz 2 DRiG einen Anspruch auf Arbeitszeitgutschrift auch für diejenigen Sitzungszeiten, die in die Gleitzeit seiner Dienststelle fallen, jedoch nur bis zur Höhe der täglichen Regelarbeitszeit.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10171/09.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11376/08.OVG vom 15.05.2009

Rechtsgebiete:LRKG
Schlagworte:Reisekostenrecht, Reiseweg, Wegstrecke, Reisekostenvergütung, Dienstreise, Reise zur dienstlichen Fortbildung, Fahrtkosten, Wegstreckenentschädigung, Dienstvereinbarung, Heimarbeit, Heimarbeitsplatz, Heimarbeitstag, häuslicher Arbeitsplatz, dienstlicher Arbeitsplatz, Wohnung, Wohnort, Dienstort, Dienststelle, Dienststätte, Geschäftsort, Dienstpflicht, Dienstleistung
Stichwort:Dienstvereinbarung
Leitsatz:Ein Heimarbeitsplatz ist die Dienststätte im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 4 Landesreisekostengesetz, wenn der Beamte seinen Dienst gewöhnlich entweder am Heimarbeitsplatz oder am jeweiligen Geschäftsort verrichtet. Besteht am Reisetag nicht ausnahmsweise eine Verpflichtung zur Anwesenheit in der Dienststelle, sind die Fahrtkosten einer von der Wohnung des Beamten angetretenen und beendeten Dienstreise in voller Höhe dienstlich veranlasste Mehraufwendungen (im Anschluss an BVerwG, NVwZ 2008, 1126).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11376/08.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 17 LP 25/07 vom 12.11.2008

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Dienstvereinbarung, Maßnahme, Mitbestimmung, Versetzung
Stichwort:Dienstvereinbarung
Leitsatz:Versetzungen von Bediensteten der Agentur für Arbeit zu einer anderen Agentur für Arbeit, an deren Sitz der "Interne Service" nach Maßgabe der Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung (HE/GA) der Bundesagentur für Arbeit vom 30.11.2006 zum 1.3.2007 zur "Optimierung der Inneren Verwaltung" errichtet worden ist, unterliegen der Mitbestimmung des örtlichen Personalrates.

Sein Mitbestimmungsrecht ist durch die Dienstvereinbarung zwischen dem Hauptpersonalrat und der damaligen Bundesanstalt für Arbeit vom 13. Oktober 2003 nicht verbraucht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 17 LP 25/07

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 31.06 vom 31.01.2008

Rechtsgebiete:BGleiG, BPersVG
Schlagworte:Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Antrag, Anwesenheit, Arbeitserleichterung, Arbeitszeitmodelle, Ausnahmefall, Beschäftigte mit Familienpflichten, Betreuungs- und Erziehungsauftrag, Bundespolizei, dienstliche Belange, dienstliche Möglichkeiten, Dienstvereinbarung, familiengerechte Rahmenbedingungen, Gleichstellung von Frauen und Männern, Hauptpersonalrat, Lehrgruppenleiter, Lehrtätigkeit, Organisationsermessen, Organisationsrecht, permanente Anwesenheit, Personalvertretung, Polizeifachlehrer, Polizeivollzugsdienst, Rahmenbedingungen, Rechtsanspruch, Teilzeitarbeit, Telearbeit, Telearbeitsplatz, Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, zwingende dienstliche Belange
Stichwort:Dienstvereinbarung
Leitsatz:Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet die Dienststellen des Bundes, Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anzubieten, die Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben erleichtern. Diese generelle Pflicht entfällt nur, wenn zwingende dienstliche Belange entgegenstehen.

Zur Einrichtung von Telearbeitsplätzen sind die Dienststellen einzelnen Beamten gegenüber nach pflichtgemäßem Ermessen nur im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten verpflichtet.

Eine im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei tätige Beamtin hat, auch wenn sie als Fachlehrerin an einem Ausbildungs- und Fortbildungszentrum Polizeianwärter unterrichtet, keinen Anspruch auf Zuweisung eines Telearbeitsplatzes.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 31.06


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