JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Dienstsiegel
| Rechtsgebiete: | HGB, BeurkG, ZPO, SigG |
| Stichwort: | Dienstsiegel |
| Leitsatz: | Auch unter der Geltung von § 12 HGB n. F. ab 1. Januar 2007 kann eine Anmeldung zum Handelsregister durch eine öffentliche Behörde oder eine siegelberechtigte Körperschaft des öffentlichen Rechts durch diese selbst vorgenommen werden. Die nunmehr in elektronischer Form erforderliche Anmeldung kann dabei an Stelle der früher möglichen Einreichung einer öffentlichen Urkunde durch ein öffentliches elektronisches Dokument i. S. von § 371a Abs. 2 ZPO erfolgen, für das die besonderen Voraussetzungen gem. § 39a Satz 4 BeurkG nicht entsprechend gelten (Fortschreibung von BayObLGZ 1975, 227 und OLG Düsseldorf MittRhNotK 1997, 436). |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 155/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, EGBGB, HWiG, VerbrKrG, RBerG |
| Schlagworte: | "Schrottimmobilien" |
| Stichwort: | Dienstsiegel |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 10 U 505/08 | |
| Rechtsgebiete: | NKWG |
| Schlagworte: | Bürgermeisterwahl, Direktwahl, Direktwahl (Bürgermeister), Erstwähler, Internet-Forum, Neutralität, Neutralitätsgebot, Neutralitätsgebot von Amtsträgern, Wahlbeeinflussung, Wahlbeeinflussung, private, Wahleinspruch, Wahlprüfung |
| Stichwort: | Dienstsiegel |
| Leitsatz: | Zu den Anforderungen, die an das Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Wahlen zu stellen sind (hier: Schreiben des bisherigen ehrenamtlichen Bürgermeisters an Erstwähler). Zu den Voraussetzungen, unter denen Einwirkungen von privater Seite als unzulässige Wahlbeeinflussung anzusehen sind. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 316/08 | |
| Rechtsgebiete: | ThürKWG, ThürKWO |
| Schlagworte: | Bürgermeisterwahl, Wahlanfechtung, Präklusion, Neutralitätspflicht des Amtsinhabers, Abgrenzung, Zuständigkeit Gemeindewahlleiter -Gemeinde, Briefwahl, Briefwahlunterlagen |
| Stichwort: | Dienstsiegel |
| Leitsatz: | 1. Die nach § 31 Abs. 1 ThürKWG bestehende Pflicht zur fristgerechten Konkretisierung der Anfechtungsgründe bezieht sich, soweit nicht die Gültigkeit von Wahlrechtsbestimmungen als solche gerügt wird, nur auf die Angabe der Tatsachen, aus denen sich ein Wahlrechtsverstoß ergeben soll. Eine rechtliche Subsumtion ist demgegenüber nicht erforderlich. 2. Ein zur Bürgermeisterwahl antretender Amtsinhaber ist als Vertreter der Gemeinde nicht gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 ThürKWG gehindert, die Aufgaben wahrzunehmen, für die nach den Thüringer kommunalwahlrechtlichen Bestimmungen die "Gemeinde" und nicht der "Gemeindewahlleiter" zuständig ist. 3. Es begründet einen erheblichen Wahlrechtsverstoß, wenn den an einen Briefwähler gemäß § 15 Abs. 4 ThürKWO zu übersendenden Unterlagen ein weiteres Begleitschreiben beigefügt wird, in dem darum gebeten wird, die Briefwahlunterlagen in den Hausbriefkasten der Gemeinde einzuwerfen. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 KO 238/08 | |
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