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Entscheidungen der Gerichte




OLG-STUTTGART – Beschluss, 8 W 155/08 vom 21.04.2009

Rechtsgebiete:HGB, BeurkG, ZPO, SigG
Stichwort:Dienstsiegel
Leitsatz:Auch unter der Geltung von § 12 HGB n. F. ab 1. Januar 2007 kann eine Anmeldung zum Handelsregister durch eine öffentliche Behörde oder eine siegelberechtigte Körperschaft des öffentlichen Rechts durch diese selbst vorgenommen werden. Die nunmehr in elektronischer Form erforderliche Anmeldung kann dabei an Stelle der früher möglichen Einreichung einer öffentlichen Urkunde durch ein öffentliches elektronisches Dokument i. S. von § 371a Abs. 2 ZPO erfolgen, für das die besonderen Voraussetzungen gem. § 39a Satz 4 BeurkG nicht entsprechend gelten (Fortschreibung von BayObLGZ 1975, 227 und OLG Düsseldorf MittRhNotK 1997, 436).
Volltext: OLG-STUTTGART - Beschluss, 8 W 155/08



OLG-KOBLENZ – Beschluss, 10 U 505/08 vom 27.03.2009

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, EGBGB, HWiG, VerbrKrG, RBerG
Schlagworte:"Schrottimmobilien"
Stichwort:Dienstsiegel
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 10 U 505/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 LA 316/08 vom 29.01.2009

Rechtsgebiete:NKWG
Schlagworte:Bürgermeisterwahl, Direktwahl, Direktwahl (Bürgermeister), Erstwähler, Internet-Forum, Neutralität, Neutralitätsgebot, Neutralitätsgebot von Amtsträgern, Wahlbeeinflussung, Wahlbeeinflussung, private, Wahleinspruch, Wahlprüfung
Stichwort:Dienstsiegel
Leitsatz:Zu den Anforderungen, die an das Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Wahlen zu stellen sind (hier: Schreiben des bisherigen ehrenamtlichen Bürgermeisters an Erstwähler).

Zu den Voraussetzungen, unter denen Einwirkungen von privater Seite als unzulässige Wahlbeeinflussung anzusehen sind.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 316/08

THUERINGER-OVG – Urteil, 2 KO 238/08 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:ThürKWG, ThürKWO
Schlagworte:Bürgermeisterwahl, Wahlanfechtung, Präklusion, Neutralitätspflicht des Amtsinhabers, Abgrenzung, Zuständigkeit Gemeindewahlleiter -Gemeinde, Briefwahl, Briefwahlunterlagen
Stichwort:Dienstsiegel
Leitsatz:1. Die nach § 31 Abs. 1 ThürKWG bestehende Pflicht zur fristgerechten Konkretisierung der Anfechtungsgründe bezieht sich, soweit nicht die Gültigkeit von Wahlrechtsbestimmungen als solche gerügt wird, nur auf die Angabe der Tatsachen, aus denen sich ein Wahlrechtsverstoß ergeben soll. Eine rechtliche Subsumtion ist demgegenüber nicht erforderlich.

2. Ein zur Bürgermeisterwahl antretender Amtsinhaber ist als Vertreter der Gemeinde nicht gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 ThürKWG gehindert, die Aufgaben wahrzunehmen, für die nach den Thüringer kommunalwahlrechtlichen Bestimmungen die "Gemeinde" und nicht der "Gemeindewahlleiter" zuständig ist.

3. Es begründet einen erheblichen Wahlrechtsverstoß, wenn den an einen Briefwähler gemäß § 15 Abs. 4 ThürKWO zu übersendenden Unterlagen ein weiteres Begleitschreiben beigefügt wird, in dem darum gebeten wird, die Briefwahlunterlagen in den Hausbriefkasten der Gemeinde einzuwerfen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 KO 238/08


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