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Dienstreise mehrtägige

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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11932/02.OVG vom 26.02.2003

Rechtsgebiete:LRKG
Schlagworte:Dienstort, Dienststätte, Geschäftsort, Dienstreise eintägige, Dienstreise mehrtägige, Verpflegungsmehraufwendungen, Abgeltung pauschale, Tagegeld, Reisezeit, Zurechnung von, Zusammenrechnung von
Stichwort:Dienstreise mehrtägige
Leitsatz:1. Einer Dienstreise, die am Tag des Reiseantritts nach 16 Uhr beginnt und am folgenden Kalendertag vor 8 Uhr endet, legt die Fiktionsnorm des § 7 Abs. 3 LRKG, abweichend vom Kalendertagsprinzip des § 7 Abs. 1 Satz 1 LRKG, die Bedeutung einer eintägigen Dienstreise bei.

2. In den Anwendungsbereich der Zusammenrechnungsklausel des § 7 Abs. 2 LRKG fallen nicht nur tatsächlich eintägige, sondern auch fiktiv eintägige Dienstreisen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11932/02.OVG




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