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Dienstreise

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11376/08.OVG vom 15.05.2009

Rechtsgebiete:LRKG
Schlagworte:Reisekostenrecht, Reiseweg, Wegstrecke, Reisekostenvergütung, Dienstreise, Reise zur dienstlichen Fortbildung, Fahrtkosten, Wegstreckenentschädigung, Dienstvereinbarung, Heimarbeit, Heimarbeitsplatz, Heimarbeitstag, häuslicher Arbeitsplatz, dienstlicher Arbeitsplatz, Wohnung, Wohnort, Dienstort, Dienststelle, Dienststätte, Geschäftsort, Dienstpflicht, Dienstleistung
Stichwort:Dienstreise
Leitsatz:Ein Heimarbeitsplatz ist die Dienststätte im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 4 Landesreisekostengesetz, wenn der Beamte seinen Dienst gewöhnlich entweder am Heimarbeitsplatz oder am jeweiligen Geschäftsort verrichtet. Besteht am Reisetag nicht ausnahmsweise eine Verpflichtung zur Anwesenheit in der Dienststelle, sind die Fahrtkosten einer von der Wohnung des Beamten angetretenen und beendeten Dienstreise in voller Höhe dienstlich veranlasste Mehraufwendungen (im Anschluss an BVerwG, NVwZ 2008, 1126).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11376/08.OVG



BAG – Urteil, 6 AZR 78/08 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:TVöD, BGB
Schlagworte:Ehrenamtliche Richter, Vergütung bei Gleitzeit
Stichwort:Dienstreise
Leitsatz:1. § 29 Abs. 2 Satz 1 TVöD verpflichtet als ehrenamtliche Richter tätige Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, soweit ihnen dies aufgrund einer Gleitzeitvereinbarung möglich ist, für die Ausübung des Ehrenamtes Gleitzeit in Anspruch zu nehmen.

2. Dass die als ehrenamtliche Richter tätigen Arbeitnehmer insoweit keinen Anspruch auf Zeitgutschrift erwerben, steht mit § 616 Satz 1 BGB im Einklang und verletzt nicht die Benachteiligungsverbote gem. § 26 Abs. 1 ArbGG, § 45 Abs. 1a Satz 2 DRiG.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 78/08

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 A 3.08 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Vorliegen eines Dienstunfalls bei Unfall des Beamten im räumlichen Machtbereich des Dienstherrn, Notwendige dienstliche Verrichtung bei Eintritt des Unfalls
Stichwort:Dienstreise
Leitsatz:Der Unfall eines Beamten im räumlichen Machtbereich des Dienstherrn ist kein Dienstunfall gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG, wenn der Beamte dort weder seinen Dienstort hat noch der Dienstherr einen dienstlichen Anlass für den Aufenthalt gegeben hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 A 3.08

LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 5 Sa 112/08 vom 13.01.2009

Rechtsgebiete:AGG, BGB, GG
Schlagworte:Entschädigung, Gesundheitsschädigung, Mobbing, Persönlichkeitsverletzung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Schutzpflicht
Stichwort:Dienstreise
Leitsatz:Einzelfall einer Klage auf Schadensersatz und Entschädigung (Schmerzensgeld) wegen Mobbing durch Vorgesetzte. Es konnte zwar eine Persönlichkeitsrechtsverletzung festgestellt werden, jedoch weder ihre Kausalität für den Eintritt der Gesundheitsschädigung, noch ihre besondere Intensität als Voraussetzung des Schmerzensgeldanspruchs.
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 5 Sa 112/08


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