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Dienstpostenbewertung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 232/07 vom 29.01.2008

Rechtsgebiete:BBesG, BHO, LHO LSA
Schlagworte:Amt, höherwertiges, Aufgaben, höherwertige, Beförderungsstufe, mehrere, Dienstposten, höherwertiger, Dienstpostenbewertung, Höhe, Übertragung, vorübergehend, Übertragung, vertretungsweise, Übertragung, vorübergehend, vertretungsweise, Verwendungszulage, Zulage
Stichwort:Dienstpostenbewertung
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen der Gewährung einer Zulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997), insbesondere zur "vorübergehend vertretungsweise" Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens (Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung: Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23, 32, 40/07 -; Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 -).

2. § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG ist auch dann anwendbar, wenn zwischen dem innegehabten Statusamt (hier: BesGr. A 13 BBesO) und der Bewertung des übertragenen Dienstposten (hier: BesGr. A 15 BBesO) mehr als eine Beförderungsstufe liegt.

3. Aus Sinn und Zweck der Zulagenregelung sowie aus einer vergleichenden Betrachtung mit der Zulagebestimmung des § 45 BBesG, der in seinem Abs. 2 Satz 1 weitgehend wortidentisch mit § 46 Abs. 2 Satz 1 BBesG die Höhe der Zulage auf "höchstens jedoch der dritten folgenden Besoldungsgruppe" beschränkt, folgt, dass in diesen Fällen die Zulage für das Amt, für das die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen (Beförderungsvoraussetzungen) vorliegen, zu gewähren ist.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 232/07



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 TG 1899/07 vom 17.01.2008

Rechtsgebiete:HBG, HGlG, GG, HV
Schlagworte:Anforderungsprofil, Ausschreibung, Auswahlverfahren, Beförderung, Dienstpostenbewertung, Personalrat, Topfwirtschaft
Stichwort:Dienstpostenbewertung
Leitsatz:1. Eine Stellenausschreibung darf sich auf allgemeine Anforderungen im Bezug auf Arbeitsleistung und fachliches Können beschränken, wenn die Stelle im Wege der Topfwirtschaft unter Beibehaltung der bisherigen Aufgaben der ausgewählten Bewerber besetzt werden soll.

2. Es ist allein Sache des Personalrates zu entscheiden, welche Informationen er benötigt, um seine Zustimmung zu einer beabsichtigten Beförderung zu erklären; auf eine mangelhafte Unterrichtung des Personalrates kann sich der unterlegene Bewerber im Konkurrentenstreitverfahren nicht berufen.

3. Die fehlende vorherige Dienstpostenbewertung bei der Vergabe von Beförderungstellen im Wege der "Topfwirtschaft" führt nicht zur Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruch eines unterlegenen Bewerbers, wenn der Dienstherr die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung im Auswahlverfahren nachholt oder wenn die unterbliebene Bewertung für die Entscheidung in der Sache im Ergebnis unerheblich ist (Bestätigung von Hess. VGH, Beschluss des Senats vom 18.01.2000, 1 TZ 3149/99 - HessVGRspr 2001, 1 = NVwZ-RR 2000, 622 = ESVGH 50, 238 = DÖD 2000, 134.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 TG 1899/07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 164/07 vom 30.10.2007

Rechtsgebiete:BBesG, BHO, LSA-LHO
Schlagworte:Zulage, Verwendungszulage, Aufgaben, höherwertige, Dienstposten, höherwertiger, Amt, höherwertiges, Übertragung, vorübergehend, vertretungsweise, Dienstpostenbewertung, Voraussetzungen, haushaltsrechtliche, Topfwirtschaft
Stichwort:Dienstpostenbewertung
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen der Gewährung einer Zulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997), insbesondere zur "vorübergehend vertretungsweise" Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens und zum Vorliegen der "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen".

2. Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23, 32, 40/07 -; Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -) mit Abgrenzung vom Urteil des 3. Senates vom 6. Februar 2002 - Az.: 3 L 470/00 - zur planstellenbezogenen sog. "Topfwirtschaft".
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 164/07

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 114/07 vom 20.07.2007

Rechtsgebiete:BBesG, BHO, LSA-BG, LSA-LHO, LSA-LVO
Schlagworte:Amt, höherwertiges, Aufgaben, höherwertige, Beförderungssperren, Dienstposten, höherwertiger, Dienstpostenbewertung, Divergenz, keine, Frist, Fristablauf, Laufbahnvorschriften, Übertragung, vorübergehend, vertretungsweise, Verwendungszulage, Wartezeiten, Zeitpunkt, Zulage
Stichwort:Dienstpostenbewertung
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen der Gewährung einer Zulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997), insbesondere zur vorübergehend vertretungsweise Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens.

2. Aufrechterhaltung der bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23, 32, 40/07 -; Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -).

3. Die Regelungen der LVO LSA stellen laufbahnrechtliche Voraussetzungen im Sinne von § 46 Abs. 1 BBesG dar. Soweit in § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 LVO LSA Wartefristen ("Beförderungssperren") bestimmt werden, sind diese auch im Rahmen des laufbahnrechtlichen Vorbehaltes in § 46 Abs. 1 BBesG zu berücksichtigen, denn § 46 Abs. 1 BBesG macht den Anspruch auf die Zulage der Sache nach davon abhängig, dass eine Beförderung des Beamten möglich ist. Dies erfordert u. a. die sog. Beförderungsreife des Beamten als der Gesamtheit der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 114/07


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