Die Verengung des Kriteriums der Verwendungsbreite auf im Bereich der Sächsischen Staatsregierung erworbene Berufs- und Leistungserfahrung ist sachwidrig und führt zur Fehlerhaftigkeit des Anforderungsprofils für den Dienstposten eines Abteilungsleiters in einem Staatsministerium.
Zur Frage des Anordnungsgrundes mit Blick auf einen faktischen Bewährungsvorsprung des ausgewählten Bewerbers
Das Gebot, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, begrenzt die Möglichkeit zur Ergänzung der Auswahlerwägungen (§ 114 Satz 2 VwGO)