JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Dienstordnungsangestellte
| Rechtsgebiete: | DO AOK Rheinland, BVerfGG, BGB |
| Schlagworte: | Dienstordnungsangestellte, Gleichstellung mit Beamten, Erhöhter Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder, Verjährung |
| Stichwort: | Dienstordnungsangestellte |
| Leitsatz: | 1. Die Geld- und geldwerten Leistungen für Dienstordnungsangestellte im Bereich der Sozialversicherungen sind nach den bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen den für Beamte geltenden Regelungen anzupassen. 2. Verweist dementsprechend eine Dienstordnung - wie etwa § 7 Abs. 1 der Dienstordnung der AOK Rheinland vom 28.02.1994 in der Fassung vom 07.12.1998 - hinsichtlich der Vergütung auf die für Landes- (ggf. für Bundes-)beamte geltenden Vorschriften, besteht für Dienstordnungsangestellte mit drei oder mehr Kindern ein Anspruch auf erhöhten Familienzuschlag auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG?s vom 24.11.1998 (2 BvL 26/91 u. a.). Diese Entscheidung hat gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG Gesetzeskraft (im Anschluss an BVerwG vom 17.06.2004 - 2 C 34/02). 3. Die Ansprüche kinderreicher Dienstordnungsangestellter auf erhöhten Familienzuschlag unterliegen den allgemeinen Verjährungsvorschriften. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 1 Sa 1120/08 | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG, BGB, Dienstordnung f. d. Angestellten |
| Schlagworte: | Dienstordnungsangestellte, Fragebogenlüge, Personalfragebogen |
| Stichwort: | Dienstordnungsangestellte |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die fehlende Zustimmung des Personalrats zu einem Personalfragebogen gibt dem Arbeitnehmer nicht das Recht, eine in dem Fragebogen individualrechtlich zulässigerweise gestellte Frage wahrheitswidrig zu beantworten. 2. Zur Beteiligung des Personalrats bei der Entlassung eines Dienstordnungsangestellten wegen arglistiger Täuschung über eine frühere MfS-Tätigkeit. Aktenzeichen: 2 AZR 724/98 Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 2. Dezember 1999 - 2 AZR 724/98 - I. Arbeitsgericht Hamburg - 7 Ca 441/95 - Urteil vom 27. September 1996 II. Landesarbeitsgericht Hamburg - 3 Sa 18/97 - Urteil vom 17. März 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 724/98 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte |
| Stichwort: | Dienstordnungsangestellte |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 1 (11) Sa 330/98 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Konkurrentenklage - Dienstordnungsangestellte |
| Stichwort: | Dienstordnungsangestellte |
| Leitsatz: | Das sog. Laufbahnprinzip hindert einen Arbeitgeber, in dessen Dienststellen eine Dienstordnung Anwendung findet, nicht daran, wenn er die Grundsätze der Eignung, Leistung und Befähigung im übrigen ermessensfehlerfrei im Rahmen eines Auswahlverfahrens angewandt hat, bei der Besetzung eines Dienstpostens, den er noch nicht endgültig übertragen will, einen Bewerber des gehobenen Dienstes einem solchen des höheren Dienstes vorzuziehen. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 1 Sa 290/98 | |
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