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dienstliches Interesse

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 2150/08 vom 27.03.2009

Rechtsgebiete:BBesG, LBG
Schlagworte:Beurlaubung, Dienstliches Interesse, Öffentliche Belange, Lehrer, Fortbildung
Stichwort:dienstliches Interesse
Leitsatz:Zur Frage, ob die aufgrund von § 153c Abs. 1 Nr. 1 LBG bewilligte Beurlaubung einer Spanischlehrerin für eine Fortbildungsreise zum Zwecke der Verbesserung ihrer sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen im Sinne von § 28 Abs. 3 Nr. 3 BBesG dient.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 2150/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 11281/06.OVG vom 23.11.2006

Rechtsgebiete:LBG, HochSchG, LV
Schlagworte:Hochschulbereich, Fachhochschule, Präsident, Hochschulpräsident, Präsidentenamt, Amtszeit, Beamter auf Zeit, Beamtenverhältnis auf Zeit, Ruhestand, Eintritt in den Ruhestand, Ruhestandsbeamter, Altersgrenze, Antragsrecht, Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand, Dienstzeitverlängerung, Weiterbeschäftigung, Verlängerung der Dienstzeit, dienstliches Interesse, personalpolitisches Anliegen, Personenwechsel, Innovation, innovatives Handeln
Stichwort:dienstliches Interesse
Leitsatz:Eine Verneinung des dienstlichen Interesses an der Verlängerung der aktiven Dienstzeit eines Hochschulpräsidenten (hier: Präsident der Fachhochschule M.) wegen des im Hochschulbereich bestehenden Bedürfnisses nach Innovation ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 11281/06.OVG

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 UZ 182/05 vom 30.11.2005

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Beweislast, dienstliches Interesse, Fürsorgepflicht, Ruhegehalt, Rückernennung
Stichwort:dienstliches Interesse
Leitsatz:Die Versorgung aus einem früheren höheren Amt nach § 5 Abs. 5 Satz 1 BeamtVG kommt nur in Betracht, wenn die Rückernennung nicht allein im privaten Interesse des Beamten, sondern erkennbar zumindest auch im Interesse des Dienstherrn erfolgt ist.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 UZ 182/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 11470/04.OVG vom 17.09.2004

Rechtsgebiete:LBG, BBG
Schlagworte:Altersgrenze, gesetzliche Altersgrenze, flexible Altersgrenze, Flexibilisierung der Altersgrenze, Arbeitszeit, Lebensarbeitszeit, Arbeitszeitsouveränität, Ruhestand, Eintritt in den Ruhestand, Ruhestandsbeginn, Versetzung in den Ruhestand, Hinausschieben des Ruhestands, Hinausschieben der Pensionierung, Verlängerung der Lebensdienstzeit, Rechtsnatur, Gesetzesauslegung, objektiv-rechtliche Norm, Allgemeininteresse, Individualinteresse, subjektiv-rechtliche Norm, subjektiv-rechtlicher Charakter, drittschützend, Drittschutz, Antragsrecht, Antragsabhängigkeit, ermessensfehlerfreie Entscheidung, Ermessensentscheidung, dienstliches Interesse, Personalwirtschaft, Personalpolitik, personalpolitisch, Personalhoheit, Personalgewalt, Organisationshoheit, Organisationsgewalt, Organisationsermessen, Funktionsfähigkeit der Verwaltung, Tatbestandsmerkmal, tatbestandliche Voraussetzung, verwaltungspolitische Entscheidung, Beurteilungsspielraum, Einschätzungsprärogative, Gestaltungsfreiheit, Umstrukturierung, Verwaltunsgsneuorganisation, Aufgabenumverteilung
Stichwort:dienstliches Interesse
Leitsatz:Zur Frage, ob Beamten ein Anspruch auf Verlängerung der Dienstzeit über das 65. Lebensjahr hinaus zusteht (§ 55 Abs. 2 LBG).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 11470/04.OVG


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