JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > dienstliche Interessen
| Rechtsgebiete: | Personalanpassungsgesetz 2001, VwGO |
| Schlagworte: | Anspruch auf fehlerfreie Ermessenausübung, Antrag, Belange der Bundeswehr, Berufssoldat, dienstliche Interessen, Einverständnis zur Versetzung in den Ruhestand, Ermessen, Gleichheitssatz, Klagebefugnis, Personalanpassungsgesetz, Personalstruktur, Personalstrukturmodell, Ruhestand, Statusänderung, subjektiv öffentliches Recht, Verbesserung der Personalstruktur, Versetzung in den Ruhestand, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand |
| Stichwort: | dienstliche Interessen |
| Leitsatz: | Ein Berufssoldat hat keinen Anspruch darauf, nach den Bestimmungen des Personalanpassungsgesetzes (2001) vorzeitig in den Ruhestand versetzt zu werden. Der Anspruch des Soldaten auf ermessenfehlerfreie Entscheidung über seinen Antrag auf vorzeitige Zurruhesetzung beschränkt sich auf die Beachtung des Gleichheitssatzes. Das Personalanpassungsgesetz gibt keinen Anspruch auf Berücksichtigung persönlicher Interessen des Soldaten. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 46.03 | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, BeamtVG |
| Schlagworte: | Dienstunfall, Sportunfall, Sportverletzung, Betriebssportgemeinschaft, Betriebssportgruppe, sportliche Betätigung, Fußballtraining, Fußballspiel, Dienstun-fallanerkennung, Anerkennungsbescheid, Bekanntgabe, schriftliche Anerkennung, Schriftform, Schriftformerfordernis, Beweisfunktion, Schutzfunktion, Warnfunktion, Bindungswirkung, formalisiertes Verfahren, Untersuchungsverfahren, dienstliche Veranstaltung, formelle Dienstbezogenheit, materielle Dienstbezogenheit, dienst-licher Charakter, dienstliche Interessen, dienstlicher Zweck, Reflexwirkung, dienstliche Sphäre, Dienstbereich, Kontaktpflege, privater Lebensbereich, Gesunderhaltungsinteresse, sportlicher Wettkampf |
| Stichwort: | dienstliche Interessen |
| Leitsatz: | 1. Die Anerkennung eines Dienstunfalls bedarf der Schriftform. 2. Ein von der Betriebssportgemeinschaft einer Verwaltungsbehörde auf eigene Veranlassung veranstaltetes Fußballspiel stellt keine dienstliche Veranstaltung im Sinne des Dienstunfallfürsorgerechts dar. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11109/03.OVG | |
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