JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > dienstliche Belange
| Rechtsgebiete: | LBG |
| Schlagworte: | Altersteilzeit, Dienstliche Belange, Kumuliertes fiskalisches Interesse, Konzeptionelle Entscheidung, Schwerbehinderter, Privilegierung, Ermessen, Teilzeitmodell, Blockmodell |
| Stichwort: | dienstliche Belange |
| Leitsatz: | 1. Einem Altersteilzeitbegehren können die im Einzelfall damit verbundenen zusätzlichen Kosten nicht als dienstlicher Belang im Sinn des § 153h Abs. 1 Nr. 4 LBG entgegengehalten werden. Einen dienstlichen Belang, der die Gewährung von Altersteilzeit ausschließt, kann jedoch das kumulierte fiskalische Interesse daran darstellen, die Kosten für das im öffentlichen Dienst beschäftigte Personal niedrig zu halten. 2. Hat der Dienstherr ein einheitliches, für alle Beschäftigten geltendes Konzept der Altersteilzeit beschlossen, um die Kosten kalkulierbar zu halten, kann ein dem nicht entsprechendes Altersteilzeitbegehren wegen entgegenstehender dienstlicher Belange abgelehnt werden. 3. Den Belangen des Schwerbehinderten kommt gegenüber den Belangen des Dienstherrn im Rahmen des Ermessens kein erhöhtes oder gar ausschlaggebendes Gewicht zu. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 104/09 | |
| Rechtsgebiete: | BBesG, BeamtVG, LBG NRW |
| Schlagworte: | Altersteilzeit, Änderung der Teilzeitbeschäftigung, Arbeitsphase, Arbeitszeit, Besoldung, Blockmodell, dienstliche Belange, Dienstunfähigkeit, Erkrankung, ermäßigte Arbeitszeit, Ermessen, Freizeitphase, Sabbatjahr, Störfall, Störfallregelung, Teilzeit, Teilzeitbeschäftigung, Umfang der Teilzeitbeschäftigung, Versorgung, Zumutbarkeit |
| Stichwort: | dienstliche Belange |
| Leitsatz: | Ein nach dem Blockmodell teilzeitbeschäftigter nordrhein-westfälischer Beamter kann regelmäßig die Änderung des Umfangs der gewährten Teilzeit verlangen, wenn sie ihm im bisherigen Umfang nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Die Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung kann unzumutbar sein, wenn der Beamte langfristig erkrankt ist und damit das bereits durch eine Besoldungskürzung vorfinanzierte Freistellungsjahr in wesentlichem Umfang entwertet wird. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 15.07 | |
| Rechtsgebiete: | BGleiG, BPersVG |
| Schlagworte: | Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Antrag, Anwesenheit, Arbeitserleichterung, Arbeitszeitmodelle, Ausnahmefall, Beschäftigte mit Familienpflichten, Betreuungs- und Erziehungsauftrag, Bundespolizei, dienstliche Belange, dienstliche Möglichkeiten, Dienstvereinbarung, familiengerechte Rahmenbedingungen, Gleichstellung von Frauen und Männern, Hauptpersonalrat, Lehrgruppenleiter, Lehrtätigkeit, Organisationsermessen, Organisationsrecht, permanente Anwesenheit, Personalvertretung, Polizeifachlehrer, Polizeivollzugsdienst, Rahmenbedingungen, Rechtsanspruch, Teilzeitarbeit, Telearbeit, Telearbeitsplatz, Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, zwingende dienstliche Belange |
| Stichwort: | dienstliche Belange |
| Leitsatz: | Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet die Dienststellen des Bundes, Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anzubieten, die Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben erleichtern. Diese generelle Pflicht entfällt nur, wenn zwingende dienstliche Belange entgegenstehen. Zur Einrichtung von Telearbeitsplätzen sind die Dienststellen einzelnen Beamten gegenüber nach pflichtgemäßem Ermessen nur im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten verpflichtet. Eine im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei tätige Beamtin hat, auch wenn sie als Fachlehrerin an einem Ausbildungs- und Fortbildungszentrum Polizeianwärter unterrichtet, keinen Anspruch auf Zuweisung eines Telearbeitsplatzes. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 31.06 | |
| Rechtsgebiete: | LBG, GG |
| Schlagworte: | Teilzeit, Teilzeitkraft, Teilzeitstelle, Teilzeitbeschäftigung, Teilzeit aus familiären Gründen, Kindererziehung, Kinderbetreuung, Arbeitszeit, Umfang der Teilzeitbeschäftigung, Beschäftigungsumfang, Heraufsetzung der Arbeitszeit, Aufstockung der Teilzeit, Vollzeitbeschäftigung, Unzumutbarkeit, dienstliche Belange, entgegenstehende dienstliche Belange, Bewilligungsvoraussetzungen, Bewilligungszeitraum, vorzeitige Änderung, haushaltsrechtliche Vorgaben, Haushaltsplan, Haushaltslage, Personalplanung, Haushaltsplanung, Planstelle, Stellenplan, Haushaltslage, Personalkosten, Fehlbedarf, Alimentationsgrundsatz, Gleichberechtigungsgebot, Grundsatz des gleichen Entgelts |
| Stichwort: | dienstliche Belange |
| Leitsatz: | Ist einem Beamten aus familiären Gründen Teilzeitbeschäftigung bewilligt worden, kann der Dienstherr - bei unverändert fortbestehenden Voraussetzungen für die Bewilligung - dem Wunsch nach vorzeitiger Erhöhung des Beschäftigungsumfangs das Fehlen einer entsprechenden Planstelle im Haushalt als dienstlichen Belang entgegenhalten (hier: Antrag auf vorzeitige Änderung der Teilzeitbeschäftigung zur Kinderbetreuung und -erziehung nach erfolgter Ehescheidung). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11172/06.OVG | |
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