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JuraForum.deUrteileSchlagwörterDDienstleistungsverpflichtung allein begründet keine stille Gesellschaft 

Dienstleistungsverpflichtung allein begründet keine stille Gesellschaft

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, IV R 73/06 vom 23.04.2009

Ist eine Person (oder Personenmehrheit) an einzelnen Tätigkeiten des Unternehmens einer KG als Innengesellschafterin beteiligt, so führt dies nur dann zur Annahme eines eigenständigen Gewerbebetriebs, wenn der betroffene Geschäftsbereich von den weiteren Tätigkeitsfeldern des Unternehmens hinreichend sachlich abgegrenzt ist.

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