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JuraForum.deUrteileSchlagwörterDDienstfahrzeug 

Dienstfahrzeug

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 LB 365/07 vom 11.02.2008

Zur Schadensersatzpflicht eines Polizeibeamten wegen des Falschbetankens eines Dienstfahrzeugs.

LAG-HAMBURG – Urteil, 7 Sa 27/07 vom 09.08.2007

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einem Betriebsratsmitglied, das keine Kundendiensteinsätze wahrnimmt, für die Fahrten vom Wohnort zum Ort seiner Betriebsratstätigkeit einen PKW als Dienstfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Eine Benachteiligung i.S. des § 78 S. 2 BetrVG liegt nicht vor, auch wenn den Kundendiensttechnikern vom Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug gestellt wird, mit dem diese auch die erste Fahrt zur ersten Arbeitsstelle des betreffenden Arbeitstages und die Fahrt von der letzten Arbeitsstelle des Tages zurück zur Wohnung zurücklegen dürfen, da es sich insoweit um dienstlich veranlasste Fahrten handelt, die im wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers liegen.

LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 859/04 vom 22.12.2004

1. Sind an einem Rechtsstreit auf beiden Seiten mehrere Parteien beteiligt und schließen die Parteien zur Beilegung des Rechtsstreits einen Vergleich mit Ausgleichsklausel, so betrifft die Ausgleichsklausel im Zweifel nur das Verhältnis der Kläger einerseits zu den Beklagten andererseits, nicht aber auch das Verhältnis der mehreren Kläger zueinander.

2. Darf der Arbeitnehmer das Dienstfahrzeug auch privat nutzen und "von Familienangehörigen benutzen lassen," so gehört zu solchen "Familienangehörigen" auch die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährtin.

3. Unterlässt der Arbeitgeber für ein seinem Arbeitnehmer überlassenes Dienstfahrzeug den Abschluss einer nicht mit unzumutbaren Kosten verbundenen, üblichen Vollkaskoversicherung, beschränkt sich die Haftung des Arbeitnehmers im Schadensfall auf die Höhe derjenigen Kosten, die auch durch eine solche Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt wären (insbesondere übliche Selbstbeteiligung).

4. Bei der Anwendung dieses Grundsatzes verbietet es sich danach zu unterscheiden, ob der vom Arbeitnehmer verursachte Unfall im Rahmen einer Dienstfahrt oder im Rahmen einer genehmigten Privatfahrt geschehen ist.

5. In den Schutzbereich dieser Haftungsbeschränkung fällt auch der Familienangehörige, dem der Arbeitnehmer das Dienstfahrzeug befugter Weise zur Nutzung überlassen hat.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 12 Sa 1288/07 vom 27.05.2008

BAG – Urteil, 9 AZR 188/04 vom 19.04.2005


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