JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Dienstdauer
| Rechtsgebiete: | HmbPersVG, TVK |
| Schlagworte: | Dienstdauer, dienstliche Inanspruchnahme, Mitbestimmung des Personalrats, Orchestermusiker. |
| Stichwort: | Dienstdauer |
| Leitsatz: | Eine Anordnung, mit der die Anzahl der von Orchestermusikern wöchentlich im Durchschnitt zu leistenden Dienste erhöht wird, unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 5.03 | |
| Rechtsgebiete: | HePersVG |
| Schlagworte: | Abbau von Mehrarbeit, Auffangtatbestand, Dienstdauer, Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. |
| Stichwort: | Dienstdauer |
| Leitsatz: | 1. Fällt eine Maßnahme in den Sachbereich eines in § 74 Abs. 1 HePersVG aufgezählten Beispielstatbestandes, ohne danach der Mitbestimmung des Personalrats zu unterliegen, folgt ein Mitbestimmungsrecht auch nicht daraus, dass nach § 74 Abs. 1 HePersVG der Personalrat "in sozialen Angelegenheiten" mitzubestimmen hat. 2. Eine Maßnahme zur Reduzierung bislang notwendig anfallender Mehrarbeit kann auch dann eine die Dienstdauer beeinflussende allgemeine Regelung i.S. von § 74 Abs. 1 Nr. 9 HePersVG sein, wenn sie bei den Anforderungen an die Aufgabenerfüllung ansetzt (hier: Verringerung der Besatzungssollstärke von Sonderfahrzeugen der Feuerwehr). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 12.02 | |
| Rechtsgebiete: | HmbPersVG, BPersVG |
| Schlagworte: | Demokratisches Prinzip, Dienstdauer, Initiativantrag, pädagogisches Personal, Stundenverteilung, Teilzeitbeschäftigung, Verwaltungsanordnung. |
| Stichwort: | Dienstdauer |
| Leitsatz: | 1. Ein nach §§ 86 ff. HmbPersVG gegebenes Mitbestimmungsrecht des Personalrats wird nicht dadurch berührt, dass die mitbestimmungspflichtige Maßnahme eine Verwaltungsanordnung i.S. von § 84 HmbPersVG darstellt. 2. Eine Regelung, nach der teilzeitbeschäftigte Lehrer nur an einer bestimmten Zahl von Unterrichtstagen pro Woche eingesetzt werden dürfen, beeinflusst die Dienstdauer i.S. von § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG. 3. Der Ausschlusstatbestand des § 86 Abs. 2 HmbPersVG erfasst eine derartige Regelung nicht. 4. Hat eine Maßnahme in einer Angelegenheit, die zur Gruppe a nach BVerfGE 93, 37, 71 gehört, Auswirkungen auf das Gemeinwesen i.S. von § 104 Satz 3 BPersVG, gilt der Beschluss der Einigungsstelle in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 6 HmbPersVG als Empfehlung. Die bisherige Rechtsprechung, nach der in diesen Fällen die Mitbestimmung überhaupt entfällt, wird aufgegeben. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 3.01 | |
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