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Dienstaufsicht

Entscheidungen der Gerichte

LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 2 Sa 328/08 vom 10.06.2009

Die Tätigkeit eines Schulrates, der die Schulaufsicht über Berufliche Schulen wahrnimmt, rechtfertigt nicht die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe I Fallgruppe 1a bzw. Fallgruppe 1b zum BAT-O.

LAG-KOELN – Urteil, 10 Sa 231/08 vom 08.05.2009

1. Zu den Voraussetzungen einer Befristung aus Haushaltsgründen gemäß §§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG; 7 Abs. 3 HHG NW 2004/2005, 6 Abs. 8 HHG NW 2006.

2. Zu den Voraussetzungen des Dienststellenbegriffs im Rahmen der Aushilfsbeschäftigung nach § 7 Abs. 3 HHG NW 2004/2005 bzw. 6 Abs. 8 HHG NW 2006.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 425/08 vom 12.03.2009

Zur Frage, ob es rechtmäßig ist, einen Polizeibeamten, der einen mit Leitungs- und Führungsfunktionen verbundenen Dienstposten innehatte, auf einen anderen Dienstposten umzusetzen, nachdem Pflichtverletzungen, die ihm unterstellte Beamte begangen haben, bekannt geworden sind.

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 Sa 8/08 vom 13.02.2009

1. Das tarifliche Merkmal der "nicht nur vorübergehend und zeitlich mindestens zur Hälfte auszuübenden Tätigkeit ist im Rahmen des § 12 TV-Ärzte in der Entgeltgruppe 3 dann erfüllt, wenn dem Oberarzt "die medizinische Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik beziehungsweise Abteilung vom Arbeitgeber für einen Teil seines Tätigkeitsgebietes "übertragen worden ist, der den erforderlichen Zeitanteil an seiner Gesamttätigkeit aufweist. Es ist nicht erforderlich, dass er im Rahmen dieser Teiltätigkeit in dem in § 12 TV-Ärzte, Eingangssatz bestimmten Zeitmaß spezifische Oberarzttätigkeiten ausübt. Die übertragene medizinische Verantwortung bestimmt seine Tätigkeit auch während der Zeit, in der er eigene Facharzttätigkeiten verrichtet.

2. In § 12 TV-Ärzte ist im Rahmen der Merkmale der Entgeltgruppe 3 der Begriff "Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik weit auszulegen. Eine Bindung an die Begriffe der früheren Protokollnotiz Nr. 5 zum allgemeinen Teil der Anlage 1a BAT besteht nicht, da der Tarifvertrag hierfür keine Anhaltspunkte enthält.

3. Deshalb genügt eine organisatorische oder inhaltliche Abgrenzung der Tätigkeit des Oberarztes, für die er die medizinische Verantwortung trägt. Die Unterstellung weiterer (Assisstenz-)Ärzte oder eine organisatorische Verantwortung wird bei objektiver Auslegung von diesem Merkmal nicht erfordert.

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 15 TaBV 379/08 vom 15.01.2009

Bei bloßer Personalgestellung im Rahmen konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung liegt kein gemeinsamer Betrieb von Entleiher und Verleihunternehmen vor.

LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 24/08 vom 10.10.2008

Der Chefarzt als Leiter einer kleineren Abteilung eines Krankenhauses ist regelmäßig nicht leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 BetrVG.

OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 41/08 (StrVollz) vom 15.02.2008

Das Zurückweisen einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist im Verfahren nach § 109 ff StVollzG anfechtbar, wenn Gegenstand des Begehrens nicht das Verhalten eines Bediensteten, sondern eine Angelegenheit auf dem Gebiet des Strafvollzugs (hier: Ablösung von der vegetarischen Kost) ist.

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 32/08 vom 08.02.2008

Die Justizbehörden des Landes sind berechtigt, für die gemäß § 93 BNotO durchgeführten regelmäßigen Notarprüfungen von dem Notar Gebühren zu erheben. Die Regelung der Nr. 6.6.1 - 3 der Anlage zu § 1 Abs. 2 Nds. JVKostG verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 1170/07 vom 08.01.2008

1. Erteilt ein Arbeitnehmer auf Aufforderung des Arbeitgebers über seinen Bonusanspruch eine Rechnung in Höhe des vom Arbeitgeber zugestandenen Betrages, so kann damit ein deklaratorischer Schuldanerkennungsvertrag zustande gekommen sein.

2. Dieses Schuldanerkenntnis umfasst nicht die ohnehin nicht disponible Art der Vergütung als Werklohn bzw. Entgelt aus Geschäftsbesorgung oder als Arbeitseinkommen.

OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 376/07 (StrVollz) vom 08.11.2007

In begründeten Ausnahmefällen kann in Strafvollzugssachen eine Untätigkeitsbeschwerde statthaft sein.

BAG – Urteil, 9 AZR 672/06 vom 18.09.2007

1. Ein Bewerbungsverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG endet mit der endgültigen Übertragung des Amts auf den ausgewählten Mitbewerber. Der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber ist regelmäßig nur zur Neubescheidung von Bewerbungen verpflichtet, wenn er die ausgeschriebene Stelle noch nicht endgültig besetzt hat.

2. Eine Körperschaft öffentlichen Rechts verstößt gegen den aus Art. 33 Abs. 2, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Justizgewährleistungsanspruch, wenn sie mit der endgültigen Stellenbesetzung gegen ein im Wege der einstweiligen Verfügung ergangenes Unterlassungsurteil verstößt. Das gilt auch dann, wenn die Zwangsvollstreckung wegen fehlender Vollziehung innerhalb der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO unstatthaft geworden ist. Von einem öffentlichrechtlichen Arbeitgeber darf erwartet werden, dass er sich auch ohne Androhung von Ordnungsmitteln bis zur Aufhebung des Urteils an ein gerichtliches Unterlassungsgebot hält.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 5.07 vom 14.08.2007

Die Übertragung von Zuständigkeiten für die Dienstaufsicht über das richterliche und nichtrichterliche Personal eines Gerichts ist keine gemeinsame Angelegenheit im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 2 BrRiG.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, 6 Ta 1204/07 vom 21.06.2007

Zu den Voraussetzungen für eine Zusammenhangsklage gemäß § 2 Abs. 3 ArbGG in getrennten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor verschiedenen Kammern desselben Arbeitsgerichts.

OLG-CELLE – Beschluss, Not 5/07 vom 30.05.2007

Eine von Anwaltsnotaren mit den Rechtsanwälten ihrer Partnerschaft vereinbarte Regelung, wonach die Gebühren aus ihrer Notartätigkeit - pauschal unmittelbar und in vollem Umfange - der Partnerschaft zufließen, damit also auch den mit ihnen verbundenen Rechtsanwälten, verstößt gegen das Gebührenteilungsverbot des § 17 Abs. 1 S. 4 BNotO.

LAG-HAMM – Urteil, 5 Sa 642/06 vom 19.12.2006

1. Die kündigungsberechtigte Dienststelle des öffentlichen Arbeitgebers muss sich die Kenntnis eines nicht kündigungsberechtigten Leiters eines Gymnasiums von einem Kündigungsgrund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB im Rahmen des § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB zurechnen lassen.

2. Die vorbehaltlose Zustimmung des nach § 72 a Abs. 2 Satz 1 LPVG NW zu einer außerordentlichen Kündigung beteiligten Personalrats ersetzt nicht dessen nach § 72 a Abs. 1 Satz 1 LPVG notwendige Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung, auf die im Prozess im Wege der Umdeutung nach § 140 BGB zurückgegriffen wird.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 ME 99/06 vom 05.07.2006

Zur Rückübertragung der Verwaltungskompetenz auf den Bund gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 LuftVG.

OLG-CELLE – Beschluss, Not 9/06 vom 19.06.2006

1. Es stellt keinen Verstoß gegen das Verbot unzulässiger Werbung nach § 29 BNotO vor, wenn ein Anwaltsnotar in einem kirchlichen Gemeindebrief unter der optisch hervorgehobenen Überschrift "An waltliche Hilfe?" neben seinem Namen die Bezeichnung "Rechts anwalt und Notar" angibt. In einem derartigen Fall, in dem unmiss verständlich auf die anwaltliche Tätigkeit verwiesen wird, kann einem Anwaltsnotar die Angabe der vollständigen Amtsbezeichnung, die er bei seiner Berufsausübung grundsätzlich führen darf, nicht unter sagt werden.

2. Wegen der erkennbar nur auf die anwaltliche Tätigkeit gerichteten Werbung ist es im Ergebnis auch unerheblich, dass in der Anzeige zugleich drei Tätigkeitsschwerpunkte angegeben werden (Familien, Medizin und Erbrecht), was dem Notar im Rahmen einer Werbung für notarielle Tätigkeit nicht gestattet wäre.

LAG-MUENCHEN – Urteil, 4 Sa 833/05 vom 13.04.2006

Durch die langfristige Zuweisung eines beamteten (Sonderschul)Lehrers des Freistaats Bayern zu einer Privatschule wird, wenn die Besoldung weitergezahlt wird, i. d. R. kein Arbeitsverhältnis zum Träger der Privatschule begründet.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 2268/04.A vom 22.02.2006

Syrisch-orthodoxe Christen aus dem Tur Abdin unterliegen in der Türkei keiner (mittelbaren) Gruppenverfolgung mehr.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 N 05.779 vom 16.02.2006

1. Richtlinien des Gemeinderates i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO mit Höchstbeträgen zur Abgrenzung der vom ersten Bürgermeister in eigener Zuständigkeit zu erledigenden Geschäfte der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO) sind verbindlich und unterliegen als Rechtsvorschriften der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle.

2. Kompetenzrichtlinien, die der Gemeinderat in Ausübung des ihm durch Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO eingeräumten Beurteilungsspielraums aufstellt, wirken konstitutiv und sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 3 A 11300/05.OVG vom 09.12.2005

Wer über einen Zeitraum von mehreren Jahren in erheblichem Umfang einer ungenehmigten Nebentätigkeit (hier: Versicherungsmakler) nachgeht, obwohl er während dieses Zeitraums wegen Dienstunfähigkeit keinen Dienst verrichtet, ist im Regelfall für den öffentlichen Dienst untragbar und aus diesem zu entfernen. Befindet sich der Beamte zwischenzeitlich im Ruhestand, ist ihm das Ruhegehalt abzuerkennen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 32.04 vom 24.11.2005

Die Regelungen gemäß § 7 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 7 i HRiG, wonach Richtern die Nebentätigkeitsgenehmigung zu versagen ist, wenn die Vergütungsgrenze von 30 v.H. eines Richtergrundgehalts der Besoldungsgruppe R 2 im Kalenderjahr überschritten wird, ist dann, wenn sie mit einer Härte- oder Billigkeitsregelung einhergeht, mit Bundesrahmenrecht (§ 71 Abs. 1 DRiG, § 42 Abs. 2 BRRG) und mit den Grundrechten gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 9 U 116/05 vom 11.11.2005

Eine Amtshaftungsklage wegen Verzögerungen eines gerichtlichen Verfahrens kann nicht darauf gestützt werden, dass der Haushaltsgesetzgeber die Justiz unzureichend ausgestattet habe.

BAG – Urteil, 9 AZR 507/04 vom 04.10.2005

Auch im öffentlichen Dienst ist der Zeugnisanspruch eines Angestellten regelmäßig nur dann erfüllt, wenn das Zeugnis von einem ranghöheren Bediensteten unterschrieben ist. War der Angestellte als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig, ist das Zeugnis zumindest auch von einem der ihm vorgesetzten Wissenschaftler zu unterzeichnen. Eine von diesem Grundsatz abweichende behördeninterne Regelung der Zeichnungsbefugnis rechtfertigt keine Ausnahme.

OLG-CELLE – Beschluss, Not 10/05 vom 04.10.2005

Das Mitwirkungsverbot des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeurkG greift nicht ein, soweit sich die Tätigkeit der bevollmächtigten Sozien eines Notars auf Erklärungen beschränkt, die lediglich dem Vollzug, der Durchführung oder Abwicklung der zugrunde liegenden Immobilenkaufverträge dient. Das gilt auch dann, wenn die den Sozien erteilte Vollmacht zu weitergehenden Rechtshandlungen ermächtigt, die aber tatsächlich nicht vorgenommen werden.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 96.04 vom 07.07.2005

Die Vorschriften über die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten gemäß § 22 Abs. 2 DSG BW und über die Dienstaufsicht gemäß § 22 Abs. 3 Satz 3 DSG BW stellen kein revisibles Landesrecht i. S. von § 127 Nr. 2 BRRG dar.

HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 1 Bs 182/05 vom 30.06.2005

Die Beschäftigungsbehörde kann die Bestellung eines Mitglieds der Vergabekammer nicht wegen Befangenheit widerrufen. Die besondere unabhängige Stellung der Mitglieder der Vergabekammer bedingt, dass nur die Vergabekammer entsprechend den §§ 21 Abs. 2, 20 Abs. 4 HmbVwVfG über die Befangenheit entscheidet. Eine derartige Ausschlussentscheidung kann die Vergabekammer auch außerhalb eines konkreten Vergabeverfahrens treffen, wenn zu besorgen ist, das ihr Mitglied in allen denkbaren Vergabeverfahren befangen ist.

BGH – Urteil, III ZR 126/04 vom 12.05.2005

Abschluß und (außerordentliche) Kündigung eines Dienstvertrags zwischen dem arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst des Unfallversicherungsträgers und einem freiberuflich tätigen Arzt sind laufende Verwaltungsgeschäfte des Trägers im Sinn von § 36 Abs. 1 SGB IV und als solche von dessen Geschäftsführer vorzunehmen.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 Sa 1357/04 vom 18.11.2004

Die qualifizierenden Merkmale der VergGr. III Fallgruppe 1 a BAT (VKA) sehen gegenüber den Tätigkeitsmerkmalen der VergGr. IV a Fallgruppe 1 b BAT (VKA) eine schon dem Tarifwortlaut nach nochmals erhebliche Heraushebung durch das Maß der mit der Tätigkeit verbundenen Verantwortung vor. Hier wird eine besonders weitreichende, hohe Verantwortung gefordert, was im Hinblick darauf geboten ist, dass es sich bei der VergGr. III Fallgruppe 1 a BAT (VKA) um eine Spitzengruppe mit herausgehobenem Charakter handelt, die einer weiteren Steigerung nicht mehr zugänglich ist (im Anschluss an BAG 16.04.1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 322, 23 BAT 1975, BAG 20.09.1995 - 4 AZR 413/94 - AP Nr. 205 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

LAG-NUERNBERG – Urteil, 6 Sa 348/03 vom 26.10.2004

1. Ist dem Arbeitnehmer "grundsätzlich" nicht gestattet, während der Arbeitszeit privat im Internet zu surfen, ist diese Anweisung nicht konkret genug, um bei privatem Surfen, dessen Umfang nicht im Einzelnen feststeht, ohne entsprechende Abmahnung eine Kündigung zu rechtfertigen.

2. Lädt der Arbeitnehmer eine Anonymisierungssoftware auf seinen zur dienstlichen Nutzung bestimmten Rechner, lässt dies zwar die Vermutung der privaten Nutzung zu, jedoch ist bei mangelndem Nachweis des zeitlichen Umfangs tatsächlicher Privatnutzung allenfalls eine Verdachtskündigung - nicht aber eine Tatkündigung - möglich. Die Anzahl gespeicherter Internetadressen gibt für sich allein noch keinen Aufschluss über den zeitlichen Umfang ihrer Nutzung.

3. Selbst wenn man verbotene private Internetnutzung in gewissem Umfang unterstellen kann, überwiegen im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB die Interessen eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers am Bestand des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber erhebliche Beeinträchtigungen dienstlicher Interessen nicht vortragen und belegen kann.

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