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Diebstahle geringwertiger Sachen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 216/06 vom 17.08.2006

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Diebstahle geringwertiger Sachen, Strafzumessung, Freiheitsstrafe, Geldstrafe
Stichwort:Diebstahle geringwertiger Sachen
Leitsatz:Im Allgemeinen wird wegen des relativ geringen Unrechtsgehalts einer Straftat gemäß § 248 a StGB die Verhängung einer Geldstrafe zur Ahndung eines Diebstahls geringwertiger Sachen ausreichen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 216/06




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