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Diebstahl mit Waffen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 21 Ss 8/05 vom 18.02.2005

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Diebstahl mit Waffen, gefährliches Werkzeug, Schuldspruch, Urteilsformel
Stichwort:Diebstahl mit Waffen
Leitsatz:1. Gemäß § 260 Abs. 4 StPO ist in der Urteilsformel (nur) die rechtliche Bezeichnung der Tat anzugeben ist, derer der Ange-klagte schuldig gesprochen wird. Nicht in die Urteilsformel gehören hingegen die gesetz-lichen Überschriften von Bestimmungen, die entweder keine eigene Straftat beschrei-ben, sondern nur Strafzumessungsregeln enthalten bzw. die lediglich eine andere prozessuale Behandlung zulassen, wie dies im Fall bezüglich des § 248a StPO der Fall ist.

2. Das Tatbestandsmerkmal des "Beisichführens" im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB ist nur dann erfüllt, wenn der Täter den Gegenstand bewusst gebrauchsbereit bei sich hatte. Ein entsprechendes Bewusstsein liegt beim Beisichführen von Taschenmessern nicht auf der Hand. Hierzu sind nähere Ausführungen des Tatrichters erforderlich.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 21 Ss 8/05



OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 28/04 vom 05.02.2004

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Diebstahl mit Waffen, Taschenmesser, Gebrauchsbereitschaft, Beisichführen
Stichwort:Diebstahl mit Waffen
Leitsatz:Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen für einen Diebstahl mit Waffen, wenn der Täter ein Taschenmesser bei sich führt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss 28/04

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 385/03 vom 24.06.2003

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Diebstahl mit Waffen, Feststellungen, erforderlicher Umfang, Gebrauchsbereitschaft
Stichwort:Diebstahl mit Waffen
Leitsatz:Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Diebstahls mit Waffen
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 385/03

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 638/00 vom 07.09.2000

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Diebstahl mit Waffen, gefährliches Werkzeug, Beisichführen
Stichwort:Diebstahl mit Waffen
Leitsatz:Leitsatz:

1. Ein Butterfly-Messer ist ein gefährliches Werkzeug im Sinn von § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB.

2. Zum Begriff des "Beisichführens" im Sinn von § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB reicht es aus, wenn das gefährliche Werkzeug offen als Mittel zum Aufbrechen eines Pkws benutzt wird.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 638/00


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