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die zu einer betriebsbedingten Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst führt. Voraussetzung der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines direkt dem Vorstand einer Sparkasse unterstellten Angestellten nach § 9 KSchG.

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LAG-HAMM – Urteil, 17 Sa 1857/06 vom 31.05.2007

Rechtsgebiete:RatSchTV Ang
Schlagworte:Anwendung von §§ 5, 3 RatSchTV Ang vom 09.01.1987 i.d.F. vom 29.10.2001 bei einer durch gesetzliche Vorgaben veranlassten Umstrukturierung, die zu einer betriebsbedingten Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst führt. Voraussetzung der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines direkt dem Vorstand einer Sparkasse unterstellten Angestellten nach § 9 KSchG.
Stichwort:die zu einer betriebsbedingten Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst führt. Voraussetzung der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines direkt dem Vorstand einer Sparkasse unterstellten Angestellten nach § 9 KSchG.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 17 Sa 1857/06




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