Wertguthaben iS von § 7 Abs 1a SGB IV können auch in Zeiten erzielt werden, in denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung bei Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht und Fortzahlung von Entgelt bestanden hat.
Schutzservietten sind Pflegehilfsmittel iS von § 40 Abs 1 S 1 SGB XI, wenn sie ganz überwiegend der Erleichterung der Pflege eines Schwerstpflegebedürftigen dienen und so ausgestaltet sind, dass sie im Alltag nicht behinderter Menschen als allgemein gebräuchliche Servietten nicht verwendbar sind.