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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 CE 04.1580 vom 17.11.2004

Rechtsgebiete:SGB IX, VwGO, BSHG
Schlagworte:Sozialhilfe, Klagerecht der Verbände, Antragsbefugnis, Keine Beteiligung am Prozess, wenn Verband im Sinne des § 63 Satz 2 SGB IX die Aufnahme eines behinderten Menschen in eine Werkstätte erreichen will, die von einem seiner Mitglieder betrieben wird, Bei der Beurteilung, ob eine Interessenkollision möglich ist, kommt es nur auf die Interessen des behinderten Menschen und des klagenden Verbandes an. Diese dürfen nicht widerstreiten, Zum Anspruch eines behinderten Menschen auf Wiederaufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen und auf Übernahme der dadurch anfallenden Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 39, 40 BSHG
Stichwort:die von einem seiner Mitglieder betrieben wird
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 CE 04.1580




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