JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Die vom Senat zugelassene Revision wurde nicht eingelegt.
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Die vom Senat zugelassene Revision wurde nicht eingelegt. |
| Stichwort: | Die vom Senat zugelassene Revision wurde nicht eingelegt. |
| Leitsatz: | 1. Die Grundsätze des verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog) sind auch im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander anzuwenden. 2. Ein undichter Sanitäranschluss begründet im Schadensfall in der Regel eine Haftung des Wohnungseigentümers als Störer. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 7 U 135/05 | |
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