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die ursprünglich die Zuständigkeit der StVK begründet hat

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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 492/07 vom 13.11.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Aufhebung, Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, Erlass der Strafe, die ursprünglich die Zuständigkeit der StVK begründet hat
Stichwort:die ursprünglich die Zuständigkeit der StVK begründet hat
Leitsatz:Zur Zuständigkeit für den Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, wenn die Strafe, die ursprünglich die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer begründet hat, erlassen ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 492/07




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