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Die Übernahme der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts im ersten Rechtszug entgegen den Vorschriften des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bedarf einer ausdrücklichen und klaren Vereinbarung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 Ta 57/00 vom 24.08.2000

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Die Übernahme der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts im ersten Rechtszug entgegen den Vorschriften des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bedarf einer ausdrücklichen und klaren Vereinbarung, die einen entsprechenden Geschäftswillen der Parteien zum Ausdruck bringen muss
Stichwort:Die Übernahme der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts im ersten Rechtszug entgegen den Vorschriften des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bedarf einer ausdrücklichen und klaren Vereinbarung
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 Ta 57/00



LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 Ta 43/00 vom 28.07.2000

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Die Übernahme der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts im ersten Rechtszug entgegen den Vorschriften des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bedarf einer ausdrücklichen und klaren Vereinbarung, die einen entsprechenden Geschäftswillen der Parteien zum Ausdruck bringen muss
Stichwort:Die Übernahme der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts im ersten Rechtszug entgegen den Vorschriften des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bedarf einer ausdrücklichen und klaren Vereinbarung
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 Ta 43/00


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