JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > Die Übernahme der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts im ersten Rechtszug entgegen den Vorschriften des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bedarf einer ausdrücklichen und klaren Vereinbarung
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Die Übernahme der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts im ersten Rechtszug entgegen den Vorschriften des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bedarf einer ausdrücklichen und klaren Vereinbarung, die einen entsprechenden Geschäftswillen der Parteien zum Ausdruck bringen muss |
| Stichwort: | Die Übernahme der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts im ersten Rechtszug entgegen den Vorschriften des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bedarf einer ausdrücklichen und klaren Vereinbarung |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 Ta 57/00 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Die Übernahme der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts im ersten Rechtszug entgegen den Vorschriften des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bedarf einer ausdrücklichen und klaren Vereinbarung, die einen entsprechenden Geschäftswillen der Parteien zum Ausdruck bringen muss |
| Stichwort: | Die Übernahme der Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts im ersten Rechtszug entgegen den Vorschriften des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG bedarf einer ausdrücklichen und klaren Vereinbarung |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 1 Ta 43/00 | |
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