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die sowohl als Beamtendienstposten nach A9/A10 als auch als Angestelltentätigkeit ausgewiesen ist.

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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 13 Sa 2064/97 vom 23.04.1998

Rechtsgebiete:TV Nr. 418/Angestellte d. Deutschen Telekom Abschnitt II
Schlagworte:Eingruppierung eines Angestellten der Telekom, der auf einer Stelle eingesetzt ist, die sowohl als Beamtendienstposten nach A9/A10 als auch als Angestelltentätigkeit ausgewiesen ist.
Stichwort:die sowohl als Beamtendienstposten nach A9/A10 als auch als Angestelltentätigkeit ausgewiesen ist.
Leitsatz:In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.1997 - 10 AZR 580/96 - ist davon auszugehen, daß die Unterscheidung zwischen ausschließlich beamtenkategorisierten und mischkategorisierten Arbeitsposten im Tarifvertrag keine Grundlage findet. Eine Schlechterstellung des Angestellten gegenüber dem Beamten soll vermieden werden, wenn der Angestellte auf einem Arbeitsposten eingesetzt wird, auf dem auch ein Beamter eingesetzt ist.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 13 Sa 2064/97




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