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JuraForum.deUrteileSchlagwörterDDie Rückforderung einer Sozialplanabfindung gemäß § 123 InsO unterliegt den tariflichen Verfallfristen (hier schriftliche Geltendmachung innerhalb von drei Monaten) 

Die Rückforderung einer Sozialplanabfindung gemäß § 123 InsO unterliegt den tariflichen Verfallfristen (hier schriftliche Geltendmachung innerhalb von drei Monaten)

Entscheidungen der Gerichte

LAG-HAMM – Urteil, 2 Sa 429/07 vom 10.10.2007


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