JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Schlagworte: | Durchführung einer Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, jeweils mehr als 800 DM 410 ? beträgt, Bestimmmung der Einkünfte i.S. des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG |
| Stichwort: | die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren |
| Leitsatz: | Beträgt die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24a EStG, jeweils mehr als 800 DM (410 ¤), ist eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG vom Amts wegen durchzuführen. |
| Volltext: BFH - Urteil, VI R 47/05 | |
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Schlagworte: | Durchführung einer Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, jeweils mehr als 800 DM 410 ? beträgt |
| Stichwort: | die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren |
| Leitsatz: | Beträgt die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24a EStG, jeweils mehr als 800 DM (410 ¤), ist eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG von Amts wegen durchzuführen. |
| Volltext: BFH - Urteil, VI R 52/04 | |
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