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die nach dem geschlossenen Handelsvertretervertrag die Aufgabe hat

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LAG-HAMM – Beschluss, 2 Ta 471/03 vom 13.09.2004

Rechtsgebiete:HGB, ArbGG, GVG, ZPO
Schlagworte:Rechtsweg: Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft einer Studienleiterin, die nach dem geschlossenen Handelsvertretervertrag die Aufgabe hat, Interessenten für die Teilnahme an Lehrgängen und Seminaren zu gewinnen und entsprechende Studienverträge abzuschließen
Stichwort:die nach dem geschlossenen Handelsvertretervertrag die Aufgabe hat
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Ta 471/03




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