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JuraForum.deUrteileSchlagwörterDdie Lohnforderungen für die Zukunft zum Gegenstand hat: Der Zeitraum des § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG ist gegebenenfalls entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Klägers zu reduzieren. 

die Lohnforderungen für die Zukunft zum Gegenstand hat: Der Zeitraum des § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG ist gegebenenfalls entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Klägers zu reduzieren.

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 Ta 70/01 vom 12.06.2001

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, GKG
Schlagworte:Berücksichtigung nicht regelmäßig anfallender Sonderzahlungen für die Höhe der Vergütung als Grundlage der Streitwertfestsetzung nach § 12 Abs. 7 ArbGG, Bewertung eines Anspruchs auf Beschäftigung, Bewertung einer Klage, die Lohnforderungen für die Zukunft zum Gegenstand hat: Der Zeitraum des § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG ist gegebenenfalls entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Klägers zu reduzieren.
Stichwort:die Lohnforderungen für die Zukunft zum Gegenstand hat: Der Zeitraum des § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG ist gegebenenfalls entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Klägers zu reduzieren.
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 3 Ta 70/01




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