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Die gem. § 32 der Kirchlichen Anstellungsordnung vom 27.04.1988 in der Fassung vom 19.05.2000 (KAO) auf Fälle der wesentlichen Einschränkung oder Auflösung der Dienststelle oder Einrichtung beschränkte außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

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LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 20 Sa 55/02 vom 22.01.2003

Rechtsgebiete:KAO
Schlagworte:Die gem. § 32 der Kirchlichen Anstellungsordnung vom 27.04.1988 in der Fassung vom 19.05.2000 (KAO) auf Fälle der wesentlichen Einschränkung oder Auflösung der Dienststelle oder Einrichtung beschränkte außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
Stichwort:Die gem. § 32 der Kirchlichen Anstellungsordnung vom 27.04.1988 in der Fassung vom 19.05.2000 (KAO) auf Fälle der wesentlichen Einschränkung oder Auflösung der Dienststelle oder Einrichtung beschränkte außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 20 Sa 55/02




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"Die gem. § 32 der Kirchlichen Anstellungsordnung vom 27.04.1988 in der Fassung vom 19.05.2000 (KAO) auf Fälle der wesentlichen Einschränkung oder Auflösung der Dienststelle oder Einrichtung beschränkte außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

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