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die ein in die Handwerksrolle eingetragener Betrieb nicht zur Erbringung handwerklicher Leistungen nutzt

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BFH – Urteil, III R 81/06 vom 21.06.2007

Rechtsgebiete:InvZulG 1996
Schlagworte:Keine erhöhte Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die ein in die Handwerksrolle eingetragener Betrieb nicht zur Erbringung handwerklicher Leistungen nutzt - Dem Handwerk dienendes Wirtschaftsgut
Stichwort:die ein in die Handwerksrolle eingetragener Betrieb nicht zur Erbringung handwerklicher Leistungen nutzt
Leitsatz:Eine handwerklich hergestellte und gewartete Antennenanlage, deren Signale entgeltlich an Kunden übertragen werden, dient nicht der Erbringung handwerklicher Leistungen. Die Gewährung der erhöhten Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die dem in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerk dienen, ist daher ausgeschlossen.
Volltext: BFH - Urteil, III R 81/06




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