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JuraForum.deUrteileSchlagwörterDDie eigenmächtige Durchsetzung eines abgelehnten Teilzeitwunsches kann eine fristlose Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen. 

Die eigenmächtige Durchsetzung eines abgelehnten Teilzeitwunsches kann eine fristlose Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen.

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LAG-HAMM – Urteil, 2 Sa 1233/08 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:BGB, TzBfG
Schlagworte:Die eigenmächtige Durchsetzung eines abgelehnten Teilzeitwunsches kann eine fristlose Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen.
Stichwort:Die eigenmächtige Durchsetzung eines abgelehnten Teilzeitwunsches kann eine fristlose Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB rechtfertigen.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 2 Sa 1233/08




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