JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > D > die Bestimmung des Gemeindeanteils am veranschlagten Beitragsaufkommen muss notwendigerweise in einer Satzung erfolgen
| Rechtsgebiete: | KAG, VwGO |
| Schlagworte: | Rechtsfolge der Unvereinbarkeit einer Regelung mit dem rechtsstaatlichen Verbot rückwirkend belastender Normen, keine Teilunwirksamkeit des rückwirkend festgelegten (Prozent-)Satzes im Sinne einer "geltungserhaltenen Reduktion" auf einen rechtmäßigen Restsatz, die Bestimmung des Gemeindeanteils am veranschlagten Beitragsaufkommen muss notwendigerweise in einer Satzung erfolgen, es handelt sich dabei - in den Grenzen des § 8 Abs. 4 Satz 6 KAG - um eine ortsgesetzgeberische Ermessens- und Gestaltungsentscheidung. Eine mittelbare Angabe des Gemeindeanteils durch Anteil der Beitragspflichtigen ist ausreichend, übereinstimmende (Teil-)Erledigungserklärung |
| Stichwort: | die Bestimmung des Gemeindeanteils am veranschlagten Beitragsaufkommen muss notwendigerweise in einer Satzung erfolgen |
| Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 2 B 124/04 | |
"die Bestimmung des Gemeindeanteils am veranschlagten Beitragsaufkommen muss notwendigerweise in einer Satzung erfolgen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum