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die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung des Denkmals vorhanden und denkmalwidrig waren?

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OVG-BRANDENBURG – Urteil, 3 A 248/99 vom 20.11.2002

Rechtsgebiete:BbgDSchG
Schlagworte:Denkmalbereich, Veränderung eines Denkmals, Versagung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis - entgegenstehende Gründe des Denkmalschutzes bei Austausch von Bauteilen (hier Fenstern), die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung des Denkmals vorhanden und denkmalwidrig waren?, Rechtlich bedeutsame Unterscheidung zwischen (technischer) Instandsetzung und denkmalpflegerisch wünschenswerter Herstellung eines "historisch getreuen" Zustandes
Stichwort:die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung des Denkmals vorhanden und denkmalwidrig waren?
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Urteil, 3 A 248/99




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