( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterDDie Anwendung des § 86 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII setzt gewöhnliche Aufenthalte jeweils im Bereich verschiedener örtlicher Jugendhilfeträger voraus 

Die Anwendung des § 86 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII setzt gewöhnliche Aufenthalte jeweils im Bereich verschiedener örtlicher Jugendhilfeträger voraus

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 BV 04.3588 vom 06.09.2006

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Kinder- und Jugendhilfe, kein Erstattungsanspruch nach § 89 c Abs. 1 Satz 1, Zuständigkeit nach § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII gegeben, wenn Eltern einen getrennten Haushalt an verschiedenen Orten im gleichen Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers führen, Die Anwendung des § 86 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII setzt gewöhnliche Aufenthalte jeweils im Bereich verschiedener örtlicher Jugendhilfeträger voraus
Stichwort:Die Anwendung des § 86 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII setzt gewöhnliche Aufenthalte jeweils im Bereich verschiedener örtlicher Jugendhilfeträger voraus
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 BV 04.3588




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/die-anwendung-des--86-abs-2-satz-1-sgb-viii-setzt-gewoehnliche-aufenthalte-jeweils-im-bereich-verschiedener-oertlicher-jugendhilfetraeger-voraus

"Die Anwendung des § 86 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII setzt gewöhnliche Aufenthalte jeweils im Bereich verschiedener örtlicher Jugendhilfeträger voraus - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN