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Diagnose

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 146/06 vom 23.12.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Diagnose, Diagnoseirrtum, Irrtum, Behandlungsfehler, Überdosierung, Übermedikamentierung, Medikamente, Neuroleptika, Schmerzensgeld, Schadenersatz, Schadensersatz, Freiheitsentziehung, Klinik, Psychiatrie, Verjährung
Stichwort:Diagnose
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 146/06



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 Ss 24/05 vom 11.01.2006

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Arzt, Gesundheitszeugnis, Attest, Diagnose, Krankheit, Untersuchung
Stichwort:Diagnose
Leitsatz:Zur Strafbarkeit der Ausstellung eines falschen Gesundheitszeugnisses.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 Ss 24/05

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 48/05 vom 21.07.2005

Rechtsgebiete:HWG, UWG
Schlagworte:Werbung, Bluttest, Diagnose, Nahrungsmittelunverträglichkeit, Allergie
Stichwort:Diagnose
Leitsatz:1. Die Werbung mit der diagnostischen Nützlichkeit eines Bluttests ist irreführend, wenn die behauptete Wirkung den Eindruck wissenschaftlicher Unangefochtenheit erweckt, in Wahrheit aber umstritten und nicht hinreichend abgesichert ist.

2. Zur Darlegungs- und Beweislast
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 48/05

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 235/04 vom 24.03.2004

Rechtsgebiete:AuslG, VwGO
Schlagworte:Belastungsstörung, posttraumatische Trauma, Türkei, Behandlungsfähigkeit, Behandelbarkeit, Gutachten, Privat : Gutachten, Gutachten, privates Untersuchungsmethode, Tatsachen : Erhebung, Aufklärung, Diagnose, prognostische
Stichwort:Diagnose
Leitsatz:1. Eine posttraumatische Belastungsstörung ist in der Türkei behandelbar.

2. Ein ärztliches Gutachten, das auf Grund eines Beweisbeschlusses eines Gerichts oder eines ent-sprechenden Auftrags einer Behörde erstellt wird, muss in jedem Fall die medizinischen Unter-suchungsmethoden nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand darlegen und eine nachvollziehbare, logisch begründete Antwort auf die gestellte (Beweis-)Frage enthalten. Bei ärztlichen Bescheinigungen (Attesten), die auf die Bitte des Patienten erstellt werden (auch sog. "Privatgutachten"), sind derart strenge Anforderungen grundsätzlich nicht zu stellen. Solche ärztlichen Atteste müssen aber jedenfalls die Mindest-Voraussetzungen an eine fachliche Beurteilung erfüllen. Sie müssen zumindest nachvollziehbar die tatsächlichen Umstände angeben, auf deren Grundlage eine fachliche Beurteilung erfolgt ist (Befundtatsachen), und gegebenenfalls müssen sie die Methode der Tatsachenerhebung benennen. Ferner ist die fachliche medizinische Beurteilung des Krankheitsbilds (Diagnose) nachvollziehbar ebenso darzulegen wie die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich ergeben (prognostische Diagnose).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 235/04


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